In Süddeutschland steht ein 58-Jähriger vor Gericht, der einen Mann erschossen hat. Die Leichenteile wurden im Rhein gefunden. Der Mann gestand daraufhin bei der Polizei.

Dieser Fall hat vor allem deshalb für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche zerstückelt im Rhein gefunden worden ist: Wegen Totschlags und unerlaubten Führens einer halbautomatischen Waffe soll ein 58-Jähriger für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen ist nach Angaben eines Sprechers noch nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich in einer südbadischen Flüchtlings-Unterkunft ereignet. Das Gericht habe aber keinen Ausländerhass bei dem Deutschen als niedrigen Beweggrund festgestellt, erklärte der Sprecher. Daher habe es den Mann nicht wegen Mordes verurteilt.

Ohne Geständnis wäre Aufklärung schwer geworden

Dass das Urteil auch für einen Totschlag vergleichsweise milde ausfällt, liegt den Angaben nach daran, dass der Mann geständig war. Andernfalls hätte ihm die Tat wohl nicht nachgewiesen werden können, sagte der Sprecher. Die Ermittler hätten keine Täter-DNA am Tatort gefunden.

Vorausgegangen war zudem eine sogenannte Verständigung: Das Strafmaß sollte nicht über sieben Jahren Haft liegen. Der 58-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von dem 38-Jährigen bedroht gefühlt haben.

Leichenteile im Fluss versenkt

Laut Anklage hatte der Täter die Leiche des Opfers Ende Dezember vergangenen Jahres in einen Wald gebracht. Tage später habe er den Toten in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, diese in Maschendraht gewickelt und an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen. Taucher machten im April einen grausigen Fund - sie fanden die Leichenteile bei Breisach im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Der Beschuldigte stellte sich Ende April der Polizei und war auch dort geständig. Hätte er das nicht getan, hätte es das Verfahren vermutlich nie gegeben, sagte der Sprecher.

Im Laufe des Prozesses wurde auch eine in Tunesien lebende Schwester des Opfers als Nebenklägerin zugelassen, die zum Prozessabschluss nach Deutschland kam. Deren Anwältin sagte kurz nach der Urteilsverkündung, dass sie bisher nicht mit ihrer Mandantin über mögliche Rechtsmittel gesprochen habe. (dpa/ bearbeitet von ng)

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