Berlin - Ein Vater ist nach Gewalt gegen seine 13-jährige Tochter und ihren jugendlichen Freund zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

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Das Berliner Landgericht sprach den 40-Jährigen der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte habe bei dem nächtlichen Geschehen erst den 15-Jährigen geschlagen, dann das Mädchen attackiert und dabei auch gewürgt, sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley. Zwar habe sich der Vater in einer Überforderungssituation befunden, doch das "rechtfertigt und erklärt nichts".

Der Angeklagte hatte am späten Abend des 3. Juni in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Spandau seine Tochter und einen ihm nicht bekannten Jungen im Treppenhaus unweit seiner Wohnung entdeckt. "Er schlägt den Freund, wendet sich dann der Tochter zu, schlägt sie mit der Faust, zerrt sie an den Haaren zur Wohnung", sagte die Richterin. In der Wohnung habe er die 13-Jährige mehrfach mit der flachen Hand geschlagen und sie derart gewürgt, dass Würgemale am Hals entstanden seien.

Verteidigerin: "Kein hoch autoritärer Vater"

Der Vater hatte die Schläge zugegeben: "Ich hatte Kopfkino, wie eine Explosion, ich habe dem Jungen eine Schelle gegeben." Wütend und zugleich traurig sei er gewesen - "ich ging davon aus, dass sie sexuell aktiv war". Weil die Tochter schrie, habe er auch sie geohrfeigt. Den Vorwurf, er habe seine Tochter gewürgt, wies er zurück.

Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant sei kein "hoch autoritärer Vater, der seine Tochter als seinen Besitz behandelt". Es habe damals bereits seit längerer Zeit Probleme mit seiner Tochter gegeben. Sie habe die Schule geschwänzt, sei manchmal erst spät nach Hause gekommen. Er habe beim Jugendamt um Hilfe gebeten, "doch das Jugendamt hat sich überhaupt nicht gekümmert".

Wenige Tage nach der Tat wurde der 40-Jährige festgenommen und befand sich über vier Monate in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von drei Jahren und fünf Monaten Haft beantragt. Die Anwältin plädierte auf ein Jahr Haft auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  © Deutsche Presse-Agentur

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