Hessen: Hessens Kultusminister denkt laut über ein gesetzliches Handyverbot an Schulen nach. Schulleiter und Eltern bezweifeln jedoch, dass eine gesetzliche Regelung viel bewirken würde.
Die Überlegungen des hessischen Kultusministers Armin Schwarz (CDU), ein Handyverbot an Schulen einzuführen, stoßen bei Eltern und Lehrern auf ein geteiltes Echo. Einige Schulleiter wünschen sich zwar mehr Klarheit, wie sie mit Verstößen gegen schulinterne Regeln umgehen sollen. Andere verweisen aber darauf, dass sie mit den eigenen Vorgaben zur Handynutzung, die in der jeweiligen Schulordnung festgehalten sind, gute Erfahrungen gemacht haben.
In den meisten Schulen gilt das sogenannte Unsichtbarkeitsgebot: Damit ist gemeint, dass die Handys ausgeschaltet oder in den Flugmodus versetzt in der Schultasche bleiben müssen. Sie dürfen nur auf Anweisung eines Lehrers und unter seiner Aufsicht eingesetzt werden, wenn dies im Unterricht nötig ist.
Florian Krick, stellvertretender Schulleiter der Gesamtschule am Ried in Frankfurt, hält eine darüber hinausgehende gesetzliche Regelung für unnötig, denn durch die Schulordnung sei die Nutzung der Handys auf dem Schulgelände bereits de facto untersagt.
Es gibt noch offene Haftungsfragen
"Es ist bekannt und anerkannt, dass es verboten ist", sagt Krick. Zwei Ausnahmen gibt es an seiner Schule: Die Handys können im Unterricht genutzt werden, wenn der Lehrer dazu auffordert. Außerdem dürfen Oberstufenschüler in den Freistunden die Geräte im Klassenraum verwenden. Die Regeln sollen die Schüler nicht nur vor Cybermobbing schützen. "Gerade in der Pause sollen sich die Schüler unterhalten und bewegen. Sonst verbringen sie die meiste Zeit damit, auf das Handy zu schauen", sagt Krick.
Ein Handyverbot im Hessischen Schulgesetz zu verankern wäre aus seiner Sicht "nicht schädlich". Krick bezweifelt aber, dass sich dadurch im Schulalltag etwas ändern würde. Verstöße gegen die Regeln zur Handynutzung werden an der Schule am Ried auf einer zentralen Liste dokumentiert.
Dann greift ein dreistufiges Verfahren: Beim ersten Verstoß im Schuljahr gibt es nur eine Verwarnung. Beim zweiten Mal muss der Schüler das Handy abgeben und kann es an zwei Wochentagen nach Schulschluss wieder abholen. Verstößt ein Schüler zum dritten Mal gegen die Regeln, wird das Gerät nur an Erziehungsberechtigte ausgegeben.
Jens Lischka-Beermann, der die Gesamtschule Ernst-Reuter-Schule II leitet, hält das Handy für ein "Störelement im Schulalltag". Er sieht offene Haftungsfragen, falls ein konfisziertes Gerät in der Obhut der Lehrer Schaden nimmt. "Da wünschen wir uns vom Dienstherrn mehr Rechtssicherheit." Es sei eine "mühsame Tätigkeit", die Schulregeln durchzusetzen. Allerdings mache es für Schüler keinen Unterschied, ob das Verbot im Schulgesetz oder in der Schulordnung steht.
Der Stadtelternbeirat von Frankfurt sieht ein gesetzliches Handyverbot ambivalent. Die Vorsitzende Katja Rininsland befürchtet, dass sich die Schüler durch ein Verbot herausgefordert fühlen könnten, sich gezielt darüber hinwegzusetzen. Es sei besser, an die Einsichtsfähigkeit zu appellieren und für die Gefahren der Handynutzung zu sensibilisieren. Allerdings könnte ein Verbot auch Cybermobbing verhindern und die soziale Interaktion verbessern, sagt Rininsland. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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