Hofheim/Frankfurt - In dem Prozess um ein mutmaßliches illegales Autorennen mit tödlichem Ausgang haben sich die beiden angeklagten Männer nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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Es würden hierzu keine Angaben gemacht, erklärten ihre Rechtsanwälte in der ersten Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft drei Männern im Alter von 30, 33 und 38 Jahren vor, mit ihren hochmotorisierten Luxuswagen im Rhein-Main-Gebiet ein Rennen gefahren zu sein. Es endete auf der Autobahn 66 nahe Hofheim mit einem Unfall und dem Tod einer unbeteiligten Autofahrerin.

Sehr detailliert beschreibt die Anklage den möglichen Tatablauf an dem Tag im Oktober 2020. Danach hatten sich die drei Männer im Rahmen einer organisierten Autoausfahrt getroffen, bereits auf der Bundesstraße bei Heppenheim sollen sie über 100 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt gefahren sein. Etwa um 13.15 Uhr fuhren sie bei Wiesbaden auf die Autobahn 66 auf, der Beifahrer des 38 Jahre alten Angeklagten filmte immer wieder das Geschehen auf der fast zehn Kilometer langen Strecke bis zum Unfall.

Auf den kurzen Sequenzen ist zu sehen, wie mit dröhnendem Motor unbeteiligte Autos von rechts und links überholt werden. Der Sportwagen einer der anderen Beteiligten fährt kurz auf der linken Spur neben dem heute 38-Jährigen, der lacht. "Oh, mein Gott, nein", sagt eine Stimme bei einer weiteren Sequenz, man sieht, wie es auf der Autobahn qualmt. Auf der letzten Aufnahme sind die beiden brennenden Autos zu sehen, dunkle Rauchsäulen wehen davon.

71-Jährige starb an Schädel-Hirn-Verletzung

Laut Anklage war ein unbeteiligter Autofahrer zum Überholen nach links ausgeschert, ohne zu blinken und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Einer der Teilnehmer an dem mutmaßlichen Rennen fuhr der Anklage zufolge mit einem Tempo von mindestens 235 Kilometern pro Stunde auf der linken Spur, die Autos stießen zusammen. Dann wurde der 740 PS starke Sportwagen gegen das Auto einer 71-jährigen Frau geschleudert. Diese starb an einer Schädel-Hirn-Verletzung. Als ihr Wagen in Flammen aufging, war sie bereits tot. Der Sportwagenfahrer hatte sich noch leicht verletzt retten können, bevor sein Wagen ebenfalls in Brand geriet.

Dieser Mann erschien wie bereits zum ursprünglich geplanten Prozessauftakt vor drei Wochen nicht im Gericht. Er soll sich weiterhin im Iran aufhalten. Als Grund für seine Abwesenheit gab er eine längerfristige Krankheit an. Das Strafverfahren gegen ihn wurde abgetrennt.

Die beiden Angeklagten müssen sich unter anderem wegen der Teilnahme an einem illegalen Rennen verantworten, eine daraus resultierende Todesfolge wird bislang nur dem mehrfach vorbestraften 38-Jährigen vorgeworfen. Allerdings beantragte der Staatsanwalt einen rechtlichen Hinweis, dass dies auch auf den weiteren Angeklagten, einen heute 30-Jährigen, zutreffen könne. Der Strafrahmen liegt in solchen Fällen zwischen ein und zehn Jahren.   © Deutsche Presse-Agentur

Prozess um tödliches Autorennen auf A66
Bei dem Rennen sollen die Beteiligten teils über 100 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt gefahren sein. © dpa / Andreas Arnold/dpa
Prozess um tödliches Autorennen auf A66
Der Beifahrer soll das Geschehen bis zum Unfall gefilmt haben. © dpa / Andreas Arnold/dpa
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