Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern sind mehr als 8.000 Syrer und Syrerinnen mit Flüchtlingsschutz oder sogenanntem subsidiären Schutz registriert.
Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm hervor. Insgesamt waren demnach Ende Oktober 13.563 Syrer und Syrerinnen in MV mit einer Aufenthaltsberechtigung registriert.
3.705 von ihnen verfügten über einen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das heißt, sie fürchten begründet eine Verfolgung etwa wegen ihrer Nationalität, politischen Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
Viele Syrer mit subsidiärem Schutz
4.777 Menschen sind den Angaben zufolge subsidiär schutzberechtigt. Sie gelten zwar nicht als asylberechtigt, aber ihnen droht in ihrem Herkunftsstaat ernsthafter Schaden etwa durch Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt.
14 Menschen gelten den Angaben zufolge als asylberechtigt und 5.067 haben sonstige Aufenthaltsgründe. Dabei kann es sich etwa um nachgezogene Familienangehörige handeln, um Syrer und Syrerinnen, die im Rahmen ihrer Arbeit oder Ausbildung aufenthaltsberechtigt sind oder etwa, weil sie eine bestimmte Zeit unter anderem in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Holm: Ende der Aufenthaltsberechtigung
Holm, der auch AfD-Landeschef ist, forderte angesichts des Sturzes des langjährigen syrischen Machthabers Baschar al-Assad einen Rückführungsplan für Syrer und Syrerinnen. "Wenn der Schutzgrund entfallen ist, endet auch die Aufenthaltsberechtigung. Das ist mit Assads Sturz der Fall." Die Landesregierung müsse Vorkehrungen treffen, um ausreisepflichtige Syrer zurückzuführen und ausreisewillige Menschen bei der Heimreise zu unterstützen.
Vor allem straffällig gewordene Syrer müssten unverzüglich abgeschoben werden, aber auch ausreisepflichtige Menschen aus dem Land, die nicht ihren eigenen Lebensunterhalt bestritten, obwohl sie es eigentlich könnten, müssten zügig gehen.
Flüchtlingsrat: Syrien ist "Failed State"
Hingegen ist nach Aussage der Vorsitzenden des Landesflüchtlingsrats, Ulrike Seemann-Katz, eine zügige und umfangreiche Rückführung von Menschen mit einer Aufenthaltsberechtigung nicht ohne weiteres möglich. Die Aufenthaltsberechtigung seien erteilt oder vor Gericht erstritten worden. Ein Widerruf müsse für jeden Fall individuell geprüft werden. Gegen mögliche Widderrufe könne sich jeder einzelne dann auch gerichtlich wehren. Vor diesem Hintergrund warnte sie vor irreführenden Ankündigungen oder Forderungen. "Es geht eben nicht so einfach."
Kritisch sieht sie auch, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über Asylanträge von Menschen aus Syrien wegen der dynamischen Entwicklung im Land vorerst nicht entscheidet. Davon sind laut Seemann-Katz in MV rund 1.000 Menschen betroffen. Sie bezeichnete Syrien auch nach dem Sturz Assads als "Failed State", als sogenannten gescheiteren Staat. "Dieser Staat existiert nicht, und der kann keinen Schutz bieten." © Deutsche Presse-Agentur
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