Wismar - Seit Jahren schickt sie ihren inzwischen 13-jährigen Sohn nicht zur Schule - nach bereits verhängten Geldstrafen ist eine 42-Jährige nun vom Amtsgericht Wismar zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung.

Mehr News aus Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier

Die Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einer hohen Tatintensität und einem erheblichen Tatzeitraum.

Der Fall beschäftigt die Behörden seit Jahren. Die Frau räumte über eine Erklärung, die von ihrem Anwalt abgegeben wurde, die ihr vorgeworfenen Verstöße gegen die Schulpflicht ein. Zur Motivation der Frau wurden bei der Verhandlung keine Angaben gemacht. Laut "Ostsee-Zeitung" soll sie Verbindungen in die Reichsbürger-Szene haben.

Frau ist vorbestraft

Die 42-Jährige ist in der Vergangenheit laut Gericht schon mit anderen Tatbeständen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister ist demnach unter anderem von gemeinschaftlichem Diebstahl, Betrug, der wiederholten Durchführung nicht genehmigter Veranstaltungen oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte die Rede. Die gelernte Groß- und Einzelhandelskauffrau arbeitet seit der Geburt ihres Kindes nach eigenen Angaben nur noch sporadisch und ist hauptsächlich Hausfrau.

Zum ersten Auftakt des Prozesses im November war die Frau nicht erschienen. Eine Vorführung scheiterte. Danach hatte das Gericht einen Haftbefehl erlassen, diesen aber gegen Auflagen ausgesetzt. Zugunsten der Frau wertete die Richterin, dass sie die Auflagen erfüllt und zuletzt auch mit den Behörden zusammengearbeitet habe. Unter Verweis auf das Familiengericht sagte sie, auch eine Kindesanhörung sei erfolgreich durchgeführt worden. Die nun Verurteilte habe sich durch das Strafverfahren beeindruckt gezeigt.

Geldstrafen blieben ohne Wirkung

In der Vergangenheit hatte die Frau früheren Angaben zufolge die Zusammenarbeit mit Behörden und der Schule verweigert. Laut Landkreis hatten Polizisten versucht, den Jungen abzuholen und zur Schule zu bringen. Das sei aber daran gescheitert, dass sie nicht die Wohnung betreten durften. Die Schweriner Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hatte von einer "ganz schreckliche Situation für das Kind" gesprochen.

Belastend wertete die Richterin, dass zwei Strafbefehle mit empfindlichen Geldstrafen wegen der Verletzung der Schulpflicht das Verhalten der Mutter nicht geändert hätten. Daher sei dieses Mal keine Geldstrafe in Betracht gekommen. Das nun ergangene Urteil bezieht sich auf den Zeitraum ab November 2023, in dem das Kind weiter nicht zur Schule ging.

Online-Unterricht angestrebt

Laut einer durch den Anwalt abgegeben Erklärung soll der Sohn in Zukunft online unterrichtet werden. Für entsprechende Absprachen sei bereits ein Termin mit Schul- und Jugendamt geplant.

Das Urteil verpflichtet die Mutter, künftig regelmäßig einen Nachweis über die Teilnahme ihres Sohnes am Unterricht zu erbringen. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Außerdem soll die Frau 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  © Deutsche Presse-Agentur

Verhandlung wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht
Nachdem die Frau dem ersten Anlauf des Prozesses ferngeblieben war, hatte das Gericht einen Haftbefehl erlassen, diesen aber gegen Auflagen ausgesetzt. © dpa / Bernd Wüstneck/dpa
Nachrichten aus anderen Regionen
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.