Wismar - Nach dem Amtsgericht Wismar wird sich auch das Landgericht Schwerin mit einem viereinhalb Jahre zurückliegenden Raser-Unfall auf der A20 mit zwei Toten befassen müssen.

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Der Verteidiger des am 8. Januar in Wismar zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Bundeswehrsoldaten legte Berufung ein, wie das Amtsgericht auf Anfrage mitteilte. Über diese werde das Landgericht Schwerin entscheiden.

Der 33-Jährige wurde in Wismar unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Unfall ereignete sich im Sommer 2020. Der Mann sei aufgrund der starken Alkoholisierung fahruntüchtig gewesen, hatte der Richter seine Entscheidung begründet.

Der Mann war am 2. August 2020 um 2.04 Uhr mit dem Auto mit 248 Kilometern pro Stunde bei Triwalk südlich von Wismar auf einen deutlich langsamer fahrenden Wagen aufgefahren. In dem Auto starben ein 45-jähriger Mann und eine 19-jährige Frau. Ein 19-Jähriger wurde schwer verletzt.

Der Bundeswehrsoldat hatte Alkohol getrunken, kam von der Kaserne in Faßberg (Niedersachsen) und war in der Nacht auf dem Weg nach Rostock, wo er einen Kameraden besuchen wollte.  © Deutsche Presse-Agentur

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