Zingst - Nach den aufsehenerregenden Schüssen im August vergangenen Jahres in Zingst an der Ostsee (Landkreis Vorpommern-Rügen) bleibt der Haftbefehl gegen den 23 Jahre alten Tatverdächtigen außer Vollzug.
Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichtes Stralsund und wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Dem Mann wird versuchter Totschlag in zwei Fällen vorgeworfen, die Anklage wurde bereits erhoben.
Die Bewertung des Landgerichtes, weniger einschneidende Maßnahmen seien ausreichend, um der Fluchtgefahr zu begegnen, sei vertretbar, begründete das OLG seine Entscheidung. Die Auflagen sähen vor, dass sich der Angeschuldigte wöchentlich zweimal bei dem zuständigen Polizeirevier persönlich melde und jeglichen Kontakt zu den in der Anklageschrift genannten Zeugen zu unterlassen habe.
Zehn Tage nach Schüssen festgenommen
Der Mann soll aus einem Auto heraus vor allem einen damals 25-Jährigen ins Visier genommen, aber auch einen damals 24-Jährigen verletzt haben. Der ältere Hauptgeschädigte sei im Bereich der Bauchhöhle getroffen und nach damaliger Einschätzung lebensbedrohlich verletzt worden. Der andere Mann habe einen Durchschuss am Arm erlitten. Der Schütze habe auch dessen möglichen Tod billigend in Kauf genommen.
Die Polizei hatte den Angeklagten aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zehn Tage nach dem Vorfall, der sich in der Nacht zum 9. August auf dem Seebrückenvorplatz ereignete, festgenommen. Er war vom 19. August bis zum 30. Dezember 2024 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stralsund hatte mit Beschluss vom 30. Dezember 2024 dem Haftprüfungsantrag seines Verteidigers stattgegeben. © Deutsche Presse-Agentur
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