Greifswald/Heringsdorf - Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zu Kurabgaben im Ostseebad Heringsdorf hofft der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern auf Beilegung dortiger Streitigkeiten.
"Ich hoffe, dass man da jetzt auch zur Tagesordnung übergehen kann und einfach jeder auch seinen guten Job macht", sagte die Geschäftsführerin Annette Rösler. Das Urteil von Anfang der Woche habe ganz klar formuliert, dass auch Kurkliniken für ihre Patienten Kurabgabe zu leisten hätten, sagte Rösler.
Der Betreiber einer Rehaklinik in Heringsdorf hatte beantragt, die dortige Kurabgabensatzung von 2021 für unwirksam zu erklären. Ein Anwalt der Klinik hatte vorab auf aus Sicht seiner Mandantin bestehende Fehler bei der Berechnung der Kurtaxe hingewiesen. Außerdem seien die Kurabgaben nicht in den Tagessätzen der Versicherungsträger enthalten, die die Kosten für Patienten übernehmen. Die Satzung für 2021 und auch der Folgejahre sei unwirksam.
Das Gericht entschied zwar, dass Kurabgabesätze fehlerhaft ermittelt worden und zumindest Teile der Satzung unwirksam seien. So bemängelte es, dass fälschlicherweise ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr eingerechnet worden sei. Die Verpflichtung von Hotels und Kurklinken, die Kurtaxe von ihren Gästen einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten, bewertete es aber als rechtskonform.
Sonderfall Heringsdorf
Auseinandersetzungen zwischen Rehakliniken und einer Gemeinde über Kurabgaben gibt es in dieser Form laut Rösler nur in Heringsdorf. "Wir haben ja insgesamt 60 Vorsorge- und Rehakliniken." Die Kliniken befänden sich extra in Kurorten, um die Infrastruktur für Patienten dort nutzen zu können. "Da wird auch für die Nutzung der Infrastruktur durch die Patienten gezahlt. Da gibt es auch gar keine Diskussion." Sie widersprach der Darstellung, dass Kostenträger die Kurabgabe nicht einkalkulierten. Diese würde mit eingerechnet. "Man muss es natürlich mitverhandeln."
Zwischen Rehakliniken und der Gemeinde Heringsdorf gibt es seit längerem Auseinandersetzungen über Kurabgaben. Laut Gemeinde belaufen sich die Ausstände aus mehreren Jahren auf etwa 1,45 Millionen Euro. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat wiederholt Zahlungsbescheide gegen Kliniken aufgehoben, unter anderem weil es die Berechnung der Sätze bemängelte. Dabei ging es um die Berechnung des sogenannten Eigenanteils, also des Teils, den die Gemeinde selbst tragen muss, weil auch ihre Einwohnerinnen und Einwohner die Infrastruktur nutzt.
Noch offene Fragen
Auch die Rehaklinik, die das Verfahren von Anfang der Woche angestrengt hatte, bemängelte diese Berechnung. Das OVG ließ die Frage nach dem Eigenanteil in seiner Mitteilung von Anfang der Woche offen. Die konkreten Rechtsfolgen des Urteils etwa für die Gemeinde sind dem Vernehmen nach noch offen. "Wir warten nun die schriftlichen Urteilsgründe ab", erklärte eine Anwältin der Gemeinde.
Der Vertreter der Rehaklinik teilte unterdessen mit, eine mögliche Zahlungspflicht der Rehaklinik für die Kurabgaben ihrer Patienten sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Das Urteil habe keine unmittelbare Auswirkung auf anderweitige Streitigkeiten etwa über noch strittige Zahlungsbescheide.
Laut Innenministerium in Schwerin dient die Kurabgabe ausschließlich der Finanzierung von öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und Freizeitangeboten. Somit soll das Geld direkt für touristische Zwecke eingesetzt werden. In den Tourismusregionen des Landes werden einer früheren Umfrage zufolge zwischen 2,25 und 3,40 Euro pro Tag erhoben. © Deutsche Presse-Agentur
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