Leer - Im Landkreis Leer darf vorerst doch kein Wolf geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Verwaltung am Samstag per Beschluss aufgefordert, keinen Gebrauch von der Abschussgenehmigung zu machen, wie das Gericht mitteilte.
Demnach ist am Freitag ein Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung eingegangen, über den aber noch entschieden werden muss. Zuvor hatte die "Ostfriesen-Zeitung" berichtet.
Laut den Gerichtsangaben reichte der Verein Gesellschaft zum Schutz der Wölfe den Eilantrag ein. Das Gericht will Anfang der Woche über den Antrag entscheiden. Verwaltungsgerichte hatten zuletzt immer wieder geplante Abschüsse gestoppt, etwa in den Landkreisen Aurich und Stade.
Nach mehreren Rissen von Schafen und Rindern im Rheiderland hatte der Landkreis Leer am 8. November eine dreiwöchige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Allein in der Gemeinde Jemgum seien seit Mai 20 Wolfsangriffe auf Nutztiere nachgewiesen worden, hieß es von der Verwaltung.
Wolf ist streng geschützt
Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Dennoch kann er nach geltender Rechtslage unter bestimmten Bedingungen abgeschossen werden. Die Verwaltung in Leer hatte argumentiert, dass es dort mehr Risse gegeben habe als in anderen Landkreisen. Die an Deichen grasenden Schafe könnten wegen der Weitläufigkeit des Gebietes auch nicht mit Zäunen geschützt werden. Die Beweidung sei aber auch für die Deichsicherheit wichtig. © Deutsche Presse-Agentur
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.