Im Verfahren vor dem Waldbröler Amtsgericht gegen einen 34-jährigen Waldbröler wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Straftaten gegen das Waffengesetz ging es in die zweite Runde.
Zunächst hatte der Bewährungshelfer das Wort, um Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des 34-Jährigen zu machen.
Seit den Taten sei sehr viel passiert. Unter anderem habe der Angeklagte eine Therapie wegen seiner Alkoholsucht begonnen, diese aber kurz vor Abschluss abgebrochen, weil ihm eine Arbeit in Aussicht gestellt wurde. Er sei nach wie vor arbeitssuchend, aber sehr bemüht, eine Arbeit zu finden. Er ist auch nach wie vor alkoholabhängig. Und auch wenn er sich in den letzten Monaten durchaus positiv entwickelt hätte, sah sich der Bewährungshelfer nicht imstande, aufgrund der Vorkommnisse der letzten Jahre eine positive Prognose auszustellen.
Zeugin berichtete vor Gericht von den Geschehnissen im Dezember 2021
Danach berichtete eine Zeugin über die Geschehnisse am 14. Dezember 2021. Sie war an der Wohnung eines Bekannten, der sich zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus befand. Der Angeklagte wollte ihn am besagten Tag aufsuchen. Sie sagte ihm, dass er nicht da sei. "Er wollte mir das nicht glauben, schubste mich in die Wohnung und schlug mich ins Gesicht", erzählte die 33-jährige Hausfrau und Mutter. Ein blaues Auge war das Resultat.
Als nächstes berichtete ein 41-Jähriger. Er hatte auf dem Heimweg per Pkw zwei Männer beobachtet, die an einem älteren Mann vorbeigingen. Einer von ihnen habe unvermittelt eine Feuerwaffe aus dem Rucksack gezogen und damit den älteren Mann bedroht. Danach verschwand die Waffe wieder im Rucksack, der Zeuge rief die Polizei.
Eine Hauptkommissarin sagte zu den Geschehnissen vom 5. August 2022 aus. Sie und ihre Kollegin wurden nach Waldbröl gerufen. Dort seien Männer mit Waffen beobachtet worden. "Wir nahmen die Ermittlungen auf. Die Personenangaben passten zu dem Angeklagten und seinen Begleitern. Weil wir in ihren Rucksäcken Waffen vermuteten, sollten sie sich hinlegen", erzählte die Hauptkommissarin.
Die Männer leisteten Widerstand und nur mithilfe hinzugerufener Kollegen gelang es den Beamten sie zu fixieren. Dabei wurde die Hauptkommissarin leicht verletzt. Der Angeklagte wollte sich weiterhin nicht äußern. Der Prozesse wird fortgesetzt am 27. November. © Kölner Stadt-Anzeiger
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