Über das, was im öffentlichen Raum erlaubt oder nicht erlaubt ist, gibt in Bergisch Gladbach das Ortsrecht ausführlich Auskunft.

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Im vorvergangenen Jahr ist das Ortsrecht geändert worden, und zwar an einer nicht unbedeutenden Stelle. Es geht um Musik und um Musikanten und wie sie sich in der Fußgängerzone oder anderen Plätzen in der Öffentlichkeit darstellen. Das Musizieren ist weiterhin erlaubt. Nicht aber das Musizieren mit einem elektronischen Verstärker oder auch Lautsprecher.

Hier setzt das Ortsrecht eine deutliche Grenze. Das Musizieren auf der Straße ist grundsätzlich eine heikle Frage: Nicht jeder Passant stört sich an Musikern, die meist schwungvollen Melodien bereiten auch Freude. Andere Passanten eilen allerdings verärgert vorbei, beschleunigen ihre Schritte noch, stören sich an dem "Krach". Nach Beschwerden einiger Händler über vermeintlich zu laute Straßenmusik hatte die Stadt den Einsatz der Verstärker verboten.

Kontrolle durch das Ordnungsamt

Die Politik hatte der Änderung mehrheitlich zugestimmt. Im Ortsrecht kann das Verbot nachgelesen werden. Die Stadtwächter des Ordnungsamtes patrouillieren regelmäßig in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone, meist im Zweierteam sind sie unterwegs, auch an den Wochenenden und spätabends.

Ein wachsames Auge haben sie laut Stadt nun auch seit einiger Zeit auf das Treiben der Musikanten. Die Hoch-Zeit dieser Akteure ist der Sommer, aber auch im Dezember waren Straßenmusiker und da noch anzutreffen, Schüler der Städtischen Max-Bruch-Musikschule ebenso wie halbprofessionelle Akkordeonspieler, die wie von Zauberhand ihre Melodien vortragen. Hier wie dort warten die Musizierenden auf Münzen, als Anerkennung für ihre Arbeit. Die Stadt zieht auf Nachfrage ein positives Fazit.

Das Verbot der Verstärker und Lautsprecher habe sich bewährt, heißt es in der Verwaltung auf Nachfrage. Die "Konkretisierung des Verstärkerverbots" gebe den Bediensteten des Ordnungsamtes jetzt eine konkrete Grundlage, um gegen ausufernde Straßenmusik vorzugehen.

Positive Entwicklungen sieht die Stadt

Pressesprecher Patrick Ortmanns fasst die Situation wie folgt zusammen: "Der Nichteinsatz von Verstärkern wirkt sich positiv auf den von der Beschallung ausgehenden Lärmpegel aus." Was daraus auch folgt: Die Kundinnen und Kunden, die in Ruhe in den Modegeschäften und Schmuckläden bummeln wollen, werden durch allzu aufdringliche Straßenmusik nicht mehr beim Einkaufen gestört.

Der Umsatz in den Kassen steigt, so die Hoffnung mancher Geschäftstreibender, wenn die Musik beim Schaufensterflanieren nicht mehr zu aufdringlich stört. Allerdings: Nicht jeder Verstärker ist in den vergangenen Wochen und Monaten von den Stadtwächtern entdeckt worden. Immer mal wieder gibt es Straßenmusiker, die in der Fußgängerzone in der Stadtmitte ungestört ihre Instrumente mitsamt Verstärker sehr effektiv aufbauen und die Einkaufsmeile äußerst eindringlich beschallen.

Musik schallt auf die andere Straßenseite

Von einer Straßenseite zur anderen läuft die Musik dann, und nicht jeder Passant, nicht jede Passantin blickt voller Freude auf die Szene. Mehrere hundert Meter Schaufensterfront können auf diese Weise schnell bespielt werden. Was die "Verstärker"-Musikanten natürlich freut: Ihr Treiben ist schon weit voraus zu registrieren, die Wirkung ziel- und kraftvoller als beim Spiel ohne Elektronik. Auch "Kollegen" haben mit ihren Instrumenten keine Chance.

Mitunter sind die Musikanten dann sehr erstaunt, wenn sie von den städtischen Bediensteten auf die Bergisch Gladbacher Satzung angesprochen werden. In anderen Städten ist das Musizieren mit Verstärkern nämlich durchaus gestattet. Verstärker ja oder nein: Grundsätzlich ist nicht alles und jedes im Bereich der Straßenmusik gestattet. Auch dies wird bei der Lektüre des Abschnitts über die Straßenmusikanten deutlich. Denn auch ohne Verstärker & Co. darf die Lautstärke der Straßenmusik "unbeteiligte Personen oder Gewerbetreibende" nicht erheblich belästigen.

Das Empfinden ist subjektiv

Diese Passage ist natürlich subjektiv. Das Geräuschempfinden eines Jugendlichen ist anders als das einer älteren Dame. Der eine stört sich an der Musik, der andere nicht. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes sind in diesen Situationen angehalten mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl vorzugehen. Papier ist allerdings geduldig, heißt, und die Satzung ist es auch.

Nach einer halben Stunde Spielzeit soll der Musizierort so verändert werden, dass er am ursprünglichen Platz nicht mehr zu vernehmen ist. Eigentlich müssten die Stadtwächter dann auch ein großes Maßband jederzeit bei sich haben. Mindestens 200 Meter muss der nächste Standort entfernt sein, so schreibt es die Gladbacher Satzung vor.

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Und ab 22 Uhr abends bis 10 Uhr morgens darf überhaupt keine Straßenmusik dargeboten werden. Mancher Gladbacher denkt da an die Zeit nach Geschäftsschluss 19/20 Uhr. Viel los ist im Städtchen dann eh nicht mehr.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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