Am Mittwoch (8. Januar) blendete ein bisher unbekannter Täter die Besatzung eines Tornado-Jets beim Landeanflug auf den Stützpunkt des Luftwaffengeschwaders 31 "Boelcke" mit einem Laserpointer.

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Das teilte die Pressestelle des Geschwaders in Nörvenich bei Kerpen mit. Das Luftwaffengeschwader verkündete zudem, den Vorfall bei der örtlichen Polizei angezeigt zu haben.

Kerpen: Gefährdung für Besatzung und für Menschen am Boden

Gegen 16.45 Uhr habe der Unbekannte die Besatzung geblendet, heißt es in einer entsprechenden Pressemeldung des Geschwaders. Das Flugzeug habe sich "genau in der Landephase" befunden, "wo die volle Konzentration der Luftfahrzeugführer gefordert ist."

Der Pilot habe den Vorfall unverzüglich dem Tower im Fliegerhorst gemeldet, der "alle weiteren Schritte bis hin zur Strafanzeige bei der örtlichen Polizei" veranlasst habe. Das Flugzeug habe die Besetzung sicher auf die Landebahn gebracht – trotz des Vorkommnisses.

"Durch solch eine Laserblendung kann das Leib und Leben aller Personen gefährdet werden, die am Flugbetrieb beteiligt sind oder sich im Gebiet des Landeanfluges aufhalten", heißt es weiter in der Pressemeldung.

Blenden mit Laserpointer sei kein Kavaliersdelikt

Das Luftwaffengeschwader betont zudem, dass derartige Taten kein Kavaliersdelikt seien: "Hierbei handelt es sich strafrechtlich um einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr, der in der Folge mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Durch den Einsatz eines Lasers kann es nicht nur zu einer körperlichen Verletzung des betroffenen Luftfahrzeugführers kommen."

Auch könne der Pilot erblinden, werde er in solchen Situationen durch einen Laserpointer geblendet, heißt es weiter: "Darüber hinaus kann es auch zu einer Gefährdung des direkten Umfeldes kommen, falls der Pilot in der Folge der Blendung das Luftfahrzeug nicht mehr sicher kontrollieren kann. In der Vergangenheit konnte die Polizei bereits Verursacher von Laserblendungen ermitteln und ein Strafverfahren eingeleitet werden."

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Zu derartigen Vorfällen war es in der Vergangenheit bereits öfter gekommen, wie etwa im Februar des vergangenen Jahres. Schon bei diesem Vorfall warnte das Luftwaffengeschwader, dass Piloten bei starker Blendung erblinden könnten.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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