Beleidigungen und einen kräftigen Tritt zwischen die Beine erlebte ein Polizist außer Dienst auf einem Darts-Turnier in Troisdorf.
Ein 33-jähriger Mann war vor dem Amtsgericht Siegburg dafür jetzt angeklagt. Er hatte mit mehreren Freunden aus einem Dartsverein an dem Turnier teilgenommen. Der Geschädigte, ein 43-jähriger Polizist aus Aachen, nahm als Privatperson an dem Turnier teil.
"Bei einem Duell erwartete mich schon eine Traube von Männern und sagte: Das ist der Bulle", schilderte der Aachener. Er sei ruhig geblieben, habe sein Spiel zu Ende gespielt. Als er ein paar Stunden später zu einem weiteren Spiel zurückgekehrt sei, sei die Stimmung um ihn noch hitziger gewesen. "Ich habe mich in der Situation nicht wohlgefühlt", erzählt der 43-jährige.
Der Oberschenkel war nach dem Tritt schwarz, grün und blau
Irgendwann habe er sich zu dem 33-Jährigen gewandt und gesagt, er wolle so nicht weiterspielen und werde zur Turnierleitung gehen. "Ich habe mich umgedreht und wollte gehen, dann kam der Tritt von hinten zwischen die Beine." Ernste Folgen habe dieser zwar nicht gehabt. "Aber der ganze Oberschenkel war schwarz, grün und blau", sagte er und zeigte ein Bild des Hämatoms, das auch der Richterin vorlag. Mehrere Wochen habe er Schmerzen gehabt.
Der Angeklagte sagte aus, er könne sich an all das nicht erinnern, es habe ein allgemeines Gerangel gegeben, getreten habe er niemanden. Dieser Aussage widersprach ein Zeuge des Geschädigten: Der 36-jährige Soldat betonte, er habe den Tritt beobachten können, nachdem er die Unruhe mitbekommen habe. Die beiden Zeugen des Angeklagten sagten aus, in der Zeit draußen beim Rauchen gewesen zu sein.
Aus Mangel an Gegenbeweisen entschied das Gericht, den siebenfach vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu verurteilen. "Das war asozial", resümierte Richterin Seda Ataer. Der Troisdorfer wird die Strafe in Freiheit aussitzen, er hat zwei kleine Kinder und arbeitet als Anlagenmechaniker.
Für die nächsten drei Jahre darf er nicht straffällig werden. Um die Strafe doch zu spüren, muss er eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Ataer entschied sich für die Kinderkrebsstiftung in Bonn. "Das ist gut", entgegnete der Angeklagte. © Kölner Stadt-Anzeiger
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