Im Streit um eine aufgelöste Mahnwache nahe dem Tagebau Hambach haben Umweltaktivisten vor Gericht einen Erfolg erzielt.

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Die Aktivisten durften ihre Mahnwache wieder am ursprünglichen Standort aufbauen. Ein entsprechender Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt (Az 20 L 49/25).

Etwa zehn Demonstranten seien wieder auf das Gelände nahe dem sogenannten "Sündenwäldchen" umgezogen, sagte eine Sprecherin der Aktivisten. Ein Sprecher der Kreispolizei Rhein-Erft sagte, die Mahnwache verlaufe friedlich. Es sei keine Räumung geplant.

Tagebau Hambach: Aktivisten wollen Rodung des Wäldchens verhindern

Die Aktivisten hatten an der Zufahrt zum Sündenwäldchen in Kerpen-Manheim ein Camp errichtet, um so dessen Rodung zu verhindern. Am Donnerstag war die Mahnwache von der Polizei friedlich aufgelöst worden. Die Demonstranten waren zunächst auf eine zur Verfügung gestellte Ausweichfläche gezogen.

Unterdessen hatte im Streit um den Betriebsplan und mögliche Rodungen im Braunkohlerevier Hambach die RWE Power AG als Betreiberin gegenüber dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine sogenannte Stillhaltezusage bis zum 31. Januar abgegeben. Damit wird gesichert, dass vor Ende des laufenden Monats keine Rodungsarbeiten stattfinden.

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) hatte am 3. Januar Klage gegen den aktuellen Hauptbetriebsplan eingelegt und gleichzeitig per Eilverfahren versucht, die Rodung am Sündenwäldchen zu verhindern. Eine Sprecherin der Aktivisten hatte noch am Montag vor der Rodung gesagt: "Das ist eine Unverschämtheit. Unsere Mahnwache behindert keine Arbeiten und blockiert auch keine Fluchtwege. Mit diesen vorgeschobenen Argumenten lassen wir uns nicht so einfach vertreiben. Wir werden heute den Klageweg einleiten."

Der Hambacher Forst steht für jahrelange Proteste rund um den Braunkohletagebau Hambach. Nordrhein-Westfalen will im Jahr 2030 vorzeitig aus der Kohleverstromung aussteigen. (ve mit dpa)  © Kölner Stadt-Anzeiger

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