Das ging schnell: Ein 27-jähriger Gummersbacher musste sich wegen des Vorwurfs der versuchten räuberischen Erpressung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Gummersbach verantworten.
Das Verfahren endete bereits nach 50 Minuten mit einem Freispruch. Mehrere Gutachten hatten die Schuldunfähigkeit des Mannes belegt.
Ihm war vorgeworfen worden, am Nachmittag des 7. März dieses Jahres im Bereich Brückenstraßen und Kaiserstraße versucht zu haben, unter Androhung von Gewalt einem Autofahrer dessen Pkw zu entwenden, als dieser an der Ampel stand und auf Grün wartete. "Er öffnete unvermittelt die Beifahrertür, stieg ein, hielt mir eine Faust vor das Gesicht und sagte mir, ich solle aussteigen, sonst bekäme ich was auf die Fresse", schilderte der 71-jährige Geschädigte.
71-Jähriger ergriff die Flucht
Er habe daraufhin das Auto ausgestellt und mitsamt Autoschlüssel sein Fahrzeug verlassen. "Weil er das Auto dann natürlich nicht starten konnte, ist er wieder ausgestiegen und verlangte von mir den Autoschlüssel. Ich weigerte mich, sie ihm zu geben und er ergriff die Flucht", erzählte der 71-jährige vor Gericht. "Ich war mir nicht ganz sicher, ob der Mann wusste, was er da tat, ich wollte aber auch nichts riskieren", so der Geschädigte.
Der Angeklagte erklärte dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef, dass die Vorwürfe stimmten. Er sei einen Tag zuvor aus der Psychiatrie entlassen worden, wo er sich seit einiger Zeit stationär in Behandlung befunden habe. "Ich habe meine Medikamente nicht wie angeordnet eingenommen", erzählte der 27-Jährige. Stimmen hätten ihn dazu aufgefordert, ein Auto zu stehlen. Als das Vorhaben nicht fruchtete, sei er lieber geflohen und die Stimmen hätten ihn dann aufgefordert, die Polizei anzurufen und sich zu stellen.
Das tat der Angeklagte dann auch und wie telefonisch angegeben, trafen die Polizeibeamten ihn vor der evangelischen Kirche an. Ein Sachverständiger berichtete, dass der 27-Jährige unter einigen psychischen Erkrankungen leide, darunter Schizophrenie, Depression, Angstzustände, Psychose und Unwohlsein. Es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gehandelt habe, so die Einschätzung des Sachverständigen, dem sich das Gericht anschloss. © Kölner Stadt-Anzeiger
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