Wie zu erwarten war, ist der Rat der Stadt Frechen der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und hat einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B nicht zu erhöhen. Tatsächlich sinkt die Grundsteuer B sogar um einen Prozentpunkt auf 519 Prozent.

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Rechtssicherheit für die Bürger und die Verwaltung

Zudem hatten Bürgermeisterin Susanne Stupp sowie die Erste Beigeordnete und Kämmerin Gudrun van Cleef vorgeschlagen, die Grundsteuer B nicht nach Wohn- und Gewerbeimmobilien zu differenzieren. Damit schaffe die Stadt Frechen Rechtssicherheit für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie sich selbst, da die Zulässigkeit einer Hebesatzdifferenzierung rechtlich umstritten ist. Auch dieser Empfehlung folgte der Rat.

In der entsprechenden Vorlage für die Ratssitzung hatte die Verwaltung den Stadtverordneten zudem vorgeschlagen, die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 676 Prozent zu beschließen. Auch dem folgte der Rat. Damit hält sich die Stadt Frechen genau an die vom Land ermittelten Hebesätze, die auch nach der Grundsteuerreform insgesamt zu gleichbleibenden Grundsteuereinnahmen führen.

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Die Finanzämter setzen den Grundsteuerwert fest

Das bedeute aber nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleichbleibe, erläutert die Verwaltung. Vor allem für alte Häuser, für die länger keine Neubewertung vorgenommen wurde, werde es durch die Grundsteuerreform häufig teurer. Ob die individuelle Grundsteuer steigt, sinkt oder gleich bleibt, hängt dabei wiederum vom Grundsteuerwert ab, den die Finanzämter festsetzen.

Im Rhein-Erft-Kreis haben Brühl, Elsdorf, Wesseling, Pulheim und Hürth bereits einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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