Die kurze Kollision mit dem Heck eines VW Touareg hatte schreckliche Folgen: Ein 42 Jahre alter Motorradfahrer aus Euskirchen prallte daraufhin gegen die Leitplanke.

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Er starb bei dem Unfall am 21. Oktober 2023 auf der B266 nahe der Zikkurat-Kreuzung. Sein 14 Jahre alter Sohn, der als Sozius auf der Maschine unterwegs war, wurde schwer verletzt.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 64-jährigen Fahrer des SUV wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt, wie Behördensprecher Jonas Stallkamp auf Nachfrage bestätigte. Vater und Sohn kamen an diesem Samstag von einer Feier, als sie laut Anklage gegen 12.55 Uhr auf der zweispurigen Bundesstraße unterwegs waren. Demnach fuhr der VW Touareg vor dem Motorrad und überholte einen anderen Wagen. Der Motorradfahrer folgte ihm.

Der Prozess findet vor dem Amtsgericht in Euskirchen statt

Nach dem Überholmanöver fuhren beide wieder auf die rechte Fahrspur. In einer langgezogenen Linkskurve setzte der Motorradfahrer laut Anklage an, den Touareg zu überholen. Als er auf dessen Höhe war, scherte auch der Autofahrer nach links aus und touchierte das Motorrad mit seinem Heck.

Der 42-Jährige verlor dadurch die Kontrolle über seine Maschine und prallte gegen die Leitplanke. Er war sofort tot, sein Sohn wurde schwer verletzt mit dem Hubschrauber in eine Klinik geflogen. Der Autofahrer erlitt einen schweren Schock und musste notärztlich versorgt werden.

Warum der 64-Jährige damals auf die linke Fahrspur gekommen ist, ist bis heute nicht geklärt. Der Ankläger wirft ihm vor, nicht in den Seitenspiegel geschaut zu haben, als er nach links ausscherte.

Wegen der Schwere der Unfallfolgen hatte die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst vor einer Jugendschutzkammer des Bonner Landgerichts angeklagt. Der Hauptgrund: Sie wollte den Sohn als Opferzeugen schützen. Nach Überprüfung der Akten kamen die Bonner Richter zu dem Ergebnis, dass der Junge wenig zu dem Unfall sagen könne. Seine Zeugenaussage werde folglich kaum Gewicht für die Aufklärung haben.

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Für den Prozess werde vor allem das Gutachten des Unfallsachverständigen entscheidend sein. Daher hat die Kammer das Verfahren an das Amtsgericht Euskirchen verwiesen. Eine Beschwerde der Bonner Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. Der Prozess in Euskirchen ist noch nicht terminiert.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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