Düsseldorf - Die nordrhein-westfälische Justiz muss in diesem Jahr absehbar fast 1,9 Millionen Euro für Entschädigungen berappen.
Bis Ende Oktober seien bereits fast 1,6 Millionen Euro gezahlt worden, teilte das NRW-Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Entschädigungen werden für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen fällig - etwa für unschuldig inhaftierte Menschen oder für Schäden von Durchsuchungsmaßnahmen, die sich im Nachhinein als nicht gerechtfertigt erweisen. Andere Maßnahmen, für die eine Entschädigung gezahlt wird, sind etwa Beschlagnahmungen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein vorläufiges Berufsverbot, wenn sich die Gründe im Nachgang als nicht stichhaltig erwiesen.
Entschädigungen werden nicht nur bei Fehlurteilen gezahlt, die aufgehoben oder abgemildert werden, sondern auch bei Freisprüchen, Einstellungen oder der Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens.
Wer unschuldig hinter Gittern saß, hat Anspruch auf 75 Euro Entschädigung pro Hafttag. 2022 musste die Justiz rund 1,4 Millionen Euro für Entschädigungen Unschuldiger zahlen. © Deutsche Presse-Agentur
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