Dass an drei Tagen hintereinander drei verschiedene Richterinnen und Richter über die strafrechtlichen Folgen von Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen zu entscheiden haben, dürfte am Bensberger Amtsgericht die absolute Ausnahme sein, doch in dieser Woche war das der Fall.

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Nach dem 23-jährigen Busfahrer, der auf dem Bergisch Gladbacher Busbahnhof eine 81-jährige Wipperfürtherin überfahren hatte und dem 22-jährigen Overather Azubi, der bekifft im Auto unterwegs gewesen war und eine 79-jährige Vilkeratherin lebensgefährlich verletzt hatte, musste sich am Mittwoch ein 27-jähriger Rettungswagenfahrer aus Bergisch Gladbach wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Leichter Unfall am Baustellenbeginn

Zum Glück für alle Beteiligten waren aber der Unfallhergang und die Folgen der Blaulicht-Kollision vom Mittag des 25. Oktober 2023 in keiner Weise zu vergleichen mit den katastrophalen Folgen für die beiden alten Damen.

Denn die 64-jährige Overatherin, die zu Beginn einer Autobahnbaustelle auf der A4 in Fahrtrichtung Köln dem sich mit Blaulicht und Martinshorn näherenden Rettungswagen hatte Platz machen wollen, damit der nicht die nächsten zehn Kilometer auf der Baustellenspur hinter ihr bleiben müsse, erlitt lediglich leichte Verletzungen: Der Platz hatte zum Vorbeifahren doch nicht mehr gereicht, der Rettungswagen fuhr auf regennasser Fahrbahn auf.

Ich habe zwei, drei Tage lang danach meinen Hals gespürt, danach war es wieder gut.

Die geschädigte Autofahrerin

"Ich habe zwei, drei Tage lang danach meinen Hals gespürt, danach war es wieder gut", sagte die Overatherin als Zeugin vor Gericht. Vor Ort habe ihre ganze Sorge dem im Rettungswagen liegenden Patienten gegolten.

Eine andere Sanitäterin habe sie schließlich beruhigt: "Wenn es ganz dringend wäre, würde jetzt ein Rettungshubschrauber auf der Autobahn landen." So aber kamen andere Rettungswagen, die den ursprünglichen Patienten nach Merheim und das Overather Ehepaar sicherheitshalber ins Vinzenz-Pallotti-Hospital nach Bensberg brachten.

Eheleute fuhren aus der Klinik schnell nach Hause

Dort ließen sich die Eheleute von einer Krankenschwester das Ergebnis einer Röntgenuntersuchung mitteilen: alles okay. Ein Gespräch mit dem Arzt hätten sie nicht mehr abgewartet, weil der Ehemann dringend zu seinen Medikamenten nach Hause gemusst habe.

Nach dieser den Sanitäter hinsichtlich der Unfallfolgen entlastenden Aussage schlug die Staatsanwältin vor, das Verfahren gegen Nico K. (Name geändert) ohne Strafe oder Geldauflage wegen Geringfügigkeit einzustellen. Denn der Sanitäter sei im Einsatz gewesen, habe einen Patienten mitsamt dem ihn begleitenden Notarzt mit "Sonder- und Wegerechten" nach Merheim bringen wollen und arbeite im Übrigen seit fünf Jahren ohne jede Beanstandung in seinem Beruf.

Der Sachschaden ist längst beglichen

Mit dieser Argumentation lief die Staatsanwältin sowohl bei Richterin Pauline Willberg als auch bei der Verteidigerin offene Türen ein; nach der Vernehmung der ersten Zeugin wurde das Strafverfahren eingestellt, der Ehemann der Overather Autofahrerin brauchte nicht mehr auszusagen.

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Den Sachschaden am Pkw der Overatherin hat die Versicherung des Rheinisch-Bergischen Kreises im Übrigen längst bezahlt. Aktuell anhängig ist aber noch eine kürzlich eingereichte Zivilklage der Overather Autofahrerin auf 500 Euro Schmerzensgeld. Diese Klage mag auch der Grund dafür gewesen sein, dass die beiden Unfallgegner trotz des glimpflichen Unfallausgangs weder im Gerichtssaal noch nach dem Strafprozess miteinander sprachen.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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