Zwar darf der Hambacher Forst bleiben, das nahegelegene, deutlich kleinere "Sündenwäldchen" zwischen Manheim-Alt und dem Tagebau will RWE aber dennoch roden. Nur wann, das kann RWE-Sprecher Olaf Winter auf eine Anfrage der Redaktion nicht beantworten.
Kerpen: Polizei plant eigenen Angaben nach keinen Einsatz
Damit weiß er vermeintlich weniger als die Aktivisten, die die Rodung verhindern wollen. Michael Zobel, Naturpädagoge und federführender Aktivist in der Causa "Sündenwäldchen", wandte sich in den vergangenen Wochen wiederholt an die Redaktion mit dem Verdacht, die RWE wolle das Waldstück am Montag, 6. Januar roden.
"Es gibt ernstzunehmende Informationen, dass RWE das neue Jahr mit einem weiteren Umweltverbrechen beginnt, mit der Rodung des Sündenwäldchens und weiterer Grünstrukturen rund um Manheim ab dem 6. Januar. Offensichtlich geschützt von mehreren Hundertschaften Polizei", schreibt er. Die Polizei dagegen gibt im Gespräch mit der Redaktion zu verstehen, dass sie an dem Tag keinen Einsatz dort plane.
Eilantrag gegen geplante Rodungen des Wäldchens
Auch Winter betonte in seinen Rückmeldungen auf die Anfragen dieser Zeitung sowohl im Dezember als auch im Januar, dass keine Rodung für den Montag angesetzt sei. Anfang Januar sagt er: "Bezüglich des von Ihnen genannten Wäldchens finden derzeit gar keine Rodungsarbeiten statt und ich kann Ihnen auch weiterhin keinen Zeitplan dafür nennen. An den unterschiedlichsten Spekulationen beteiligen wir uns nicht."
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dagegen äußerte sich ähnlich wie die Aktivisten: Es hätten sich "Gerüchte über möglicherweise bereits am kommenden Montag startende Rodungen verdichtet".
Dies hat der BUND eigenen Angaben nach zum Anlass genommen, eine Klage gegen RWE beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster sowie ein Eilantrag für eine Zwischenverfügung einzureichen. Mit diesen Maßnahmen wolle der BUND NRW, wie Geschäftsführer Dirk Jansen in der Pressemeldung mitteilt, die bevorstehenden Rodungen im Umfeld des Hambacher Walds sowie die Umsetzung der Manheimer Bucht unterbinden.
Winter sagt dazu: "Wir haben die Einreichung der Klage zur Kenntnis genommen. Das Verfahren hat aktuell keinen Einfluss auf den Tagebaubetrieb."
Der BUND-Landesverband ist überzeugt, dass im etwa sechs Hektar großen "Sündenwäldchen" streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse lebten. Auch sei durch die Aushöhlung der Manheimer Bucht die Biotopvernetzung zwischen dem Hambacher Forst und der Steinheide nicht mehr wie ursprünglich festgelegt möglich. "Es droht die ökologische Verinselung des Hambacher Waldes und der streng geschützten Fledermauspopulation", schreibt Jansen. © Kölner Stadt-Anzeiger
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