Den Prozess um die vermeintliche Hatz junger Männer auf eine Gruppe deutlich jüngerer Jugendlicher an Halloween 2023 hat das Bensberger Jugendgericht ohne Geld- oder gar Freiheitsstrafen beendet.

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Stattdessen zahlt der 24-jährige Angeklagte 1000 Euro Geldauflage an das Refrather Kinderdorf Bethanien und der 17-Jährige 300 Euro. Der 18-Jährige wurde freigesprochen.

Nach der Vernehmung der drei Opferzeugen sei es nicht möglich gewesen, den Angeklagten mehr als das nachzuweisen, was sie selbst in ihren Einlassungen vor Gericht eingeräumt hatten, sagte Amtsgerichtsdirektorin Marion Tettinger auf Anfrage.

Hohe Zahl an Erinnerungslücken nach Halloween-Hatz

Die Einstellungsentscheidung habe Jugendrichterin Pauline Willberg nach einem Rechtsgespräch der beteiligten Juristinnen und Juristen verkündet. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte mit dem Bensberger Rechtsanwalt Udo Klemt einer der drei beteiligten Strafverteidiger auf allerlei Fragwürdigkeiten in der Anklage hingewiesen. Zwei weitere Mitbeschuldigte seien bereits freigesprochen worden.

Die zur Tatzeit teilweise erst 13 und 14 Jahre alten Opferzeugen hatten eine regelrechte Hatz durch Bensberg und brutale Misshandlungen am Halloween-Abend des Jahres 2023 beklagt. Ihre Peiniger hätten sie wohl zu Unrecht für diejenigen gehalten, die das Wohnhaus, in dem zwei der Angeklagten mit ihren Eltern lebten, mit Hühnereiern beworfen und damit verschmutzt hätten.

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Bei Detail-Nachfragen der Richterin, der Staatsanwältin und der drei Verteidiger im Prozess bekundete allerdings zumindest ein Teil der Opferzeugen, die zu dem Prozess von ihren Vätern begleitet wurden, eine bemerkenswert hohe Zahl an Erinnerungslücken.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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