Düsseldorf - Nach dem Verbot der Rockergruppe "Bandidos MC Federation West Central" im Jahr 2021 durch das Bundesinnenministerium hat es mittlerweile mehrere Neugründungen in Nordrhein-Westfalen gegeben.

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Ob diese sogenannten Chapter auch unter das Verbot fallen, muss im Einzelfall geprüft werden, wie das Landeskriminalamt (LKA) der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zuvor hatte die "Neue Westfälische" darüber berichtet.

"Durch den Vollzug von Vereinsverboten wird zwar die öffentliche Handlungsfähigkeit der Organisation eingeschränkt", sagte ein LKA-Sprecher. Das Gedankengut, welches zur Bildung der Organisation führe, "verschwindet jedoch nicht aus den Köpfen der Mitglieder und Sympathisanten einer verbotenen Vereinigung". Daher müssten auch Ersatz- und Nachfolgeorganisationen verboten werden.

Lokale Polizeibehörden, LKA und Bundesbehörden beteiligt

Ob es sich bei den Neugründungen um solche Nachfolgeorganisationen handele, sei jedoch für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen. "Die reine Benennung ist hierfür nicht ausreichend; die Verfolgung und Ahndung werden seitens der Polizei NRW stetig und im Einzelfall neu bewertet", erklärte der LKA-Sprecher.

Bisher gebe es noch keine verbotenen Nachfolgeorganisationen. Die Neugründungen der Chapter würden jedoch von den lokalen Polizeibehörden untersucht, während das LKA eine landesweite Lagebewertung durchführe. Man stimme sich auch mit Bundesbehörden ab.

Zahlreiches "Bandidos" zu "Hells Angels" übergelaufen

Nach dem Verbot der "Bandidos" hatte das LKA im Herbst 2024 bestätigt, dass rund 150 Mitglieder zu den Hells Angels übergelaufen seien. Darunter seien auch ehemalige Führungspersonen aus der deutschen und europäischen Ebene der "Bandidos", hieß es in einem vertraulichen Bericht des Innenministeriums an den Landtag.  © Deutsche Presse-Agentur

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