Magdeburg - Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt akzeptiert einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht.

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Er hatte im Sommer im sozialen Netzwerk X einen umstrittenen Beitrag veröffentlicht und sollte deswegen 18.000 Euro zahlen. Nun wird der Fall voraussichtlich öffentlich vor Gericht verhandelt, weil Gürths Anwalt gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte und zunächst Akteneinsicht beantragte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen gewesen: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Der Beitrag wurde später gelöscht. Mit dem Strafbefehl hätte der CDU-Politiker 18.000 Euro Strafe zahlen müssen - 90 Tagessätze zu jeweils 200 Euro.

In einer öffentlichen Hauptverhandlung, deren Termin noch nicht feststehe, werde nun geprüft, welchen Inhalt der Tweet vom 15. Juni 2024 hatte und ob dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wurde, hieß es. Sollte das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass der Angeklagte mit seinen Äußerungen eine Straftat beging, werde geprüft, welche Strafe verhängt werde.  © Deutsche Presse-Agentur

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