Leipzig - Wie müssen die Wahlergebnisse kleiner Parteien in den Medien dargestellt werden? Mit dieser Frage befasst sich am Mittwoch (Beginn: 10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Verhandelt wird über eine Klage der Tierschutzpartei gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

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Die Tierschutzpartei hatte bei der Landtagswahl 2019 einen Zweitstimmenanteil von 2,6 Prozent erreicht. Der RBB fasste dieses Ergebnis laut Gericht in verschiedenen TV-Sendungen mit den Ergebnissen anderer Kleinparteien unter "Andere" zusammen. Erst ab einem Stimmenanteil von 4,1 Prozent wies der RBB die Ergebnisse der Parteien gesondert aus.

Die Tierschutzpartei sieht sich dadurch in der Chancengleichheit für politische Parteien verletzt. Der RBB beruft sich dagegen auf die Freiheit des Rundfunks, sein Programm autonom gestalten zu können.

In der Vorinstanz hatte die Partei vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg recht bekommen. Der RBB hätte demnach ihr Wahlergebnis separat ausweisen müssen und hätte es nicht unter "Andere" verbuchen dürfen. Der öffentlich-rechtliche Sender legte dagegen Revision ein, über die jetzt am Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird. Wann eine Entscheidung verkündet wird, war zunächst offen.  © Deutsche Presse-Agentur

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