Torgau - Nach dem Auftreten eines Falles von Geflügelpest im benachbarten Saalekreis greifen auch für Teile Nordsachsens besondere Schutzmaßnahmen.

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In der Überwachungszone gilt eine strenge Stallpflicht sowie das Verbot von Ausstellungen, Märkten, Schauen und Wettbewerben, bei denen Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel, einschließlich Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, wie das Landratsamt mitteilte. Betroffen seien die Schkeuditzer Ortsteile Kursdorf, Schkeuditz, Kleinliebenau und Dölzig sowie die Ortsteile Rabutz und Werlitzsch der Gemeinde Wiedemar.

In der Vorwoche hatte das Friedrich-Loeffler-Institut einen Fall von Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Leuna (Saalekreis) bestätigt. Daraufhin wurde in einem Radius von etwa zehn Kilometern eine Überwachungszone festgelegt, welche auch in den Landkreis Nordsachsen reicht.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind hochempfänglich für eine Infektion mit dem Geflügelpest-Erreger. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen den Angaben nach nur wenige Stunden bis Tage. Anzeichen der Erkrankung sind unter anderem hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss in den Augen und Schnabel oder verminderte oder keine Legeleistung und dünnschalige und verformte Eier. Das Virus ist auf den Menschen nicht übertragbar.  © Deutsche Presse-Agentur

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