Erfurt - Müssen sich Arbeitnehmer bereits während der Kündigungsfrist um einen neuen Job und damit Einkommen bemühen?
Mit dieser Frage beschäftigen sich am Mittwoch (10.00 Uhr) die Bundesarbeitsrichter in Erfurt. Verhandelt wird der Fall eines Mannes, der bei seinem Arbeitgeber in Baden-Württemberg in Projekten als Senior Consultant gearbeitet hat. Er erhielt eine ordentliche Kündigung und wurde während der mehrmonatigen Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt.
Während seiner Freistellung schickte ihm sein Arbeitgeber insgesamt 43 Stellenangebote; auf sieben davon bewarb sich der Kläger - allerdings erst am Ende seiner Kündigungsfrist. Für den letzten Monat zahlte ihm sein Arbeitgeber deshalb keine Vergütung mehr.
Dagegen ging der Consultant vor und verlangt 6.440 Euro brutto für den unbezahlten Monat und Verzugszinsen. Er vertritt laut Gericht die Auffassung, dass er nicht gehalten sei, während seiner Freistellung ein anderweitiges Dauerarbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzugehen. Sein Arbeitgeber meint, er sei verpflichtet gewesen, sich während der Zeit der Freistellung auf die zugeschickten Stellenanzeigen zu bewerben. © Deutsche Presse-Agentur
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