Erfurt - Das Urteil im Prozess um einen Auftragsmord an einer Frau vor gut 21 Jahren ist nicht rechtskräftig.

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Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie die Sprecherin des Landgerichts Erfurt mitteilte. Zuvor hatten Thüringer Zeitungen der Funke Mediengruppe über die Anträge berichtet.

Am Mittwoch vergangener Woche hatte das Gericht den früheren Ehemann der Frau und den angeklagten mutmaßlichen Todesschützen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 62-Jährige den Mord an seiner von ihm damals getrennt lebenden Frau in Auftrag gab und der 47 Jahre alte Mitangeklagte diesen ausführte. Die 35-Jährige war Anfang 2004 in ihrem Auto mit Schüssen aus einer Pistole getötet worden.

Fall war bereits zu den Akten gelegt worden

Der Bruder des 47-Jährigen, der bei der Tat möglicherweise als Fahrer fungierte, war freigesprochen, ein weiterer Angeklagter wegen Beihilfe zum Mord zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Ehemann habe finanzielle Folgen aus der Scheidung befürchtet und laut dem Vorsitzenden Richter rund 30.000 Euro für den Tod der 35-Jährigen gezahlt.

Der Fall war zunächst ungelöst zu den Akten gelegt worden, bevor die Ermittlungen Jahre später nach Hinweisen eines Häftlings wieder aufgenommen wurden. Auch verdeckte Ermittler waren daran beteiligt.  © Deutsche Presse-Agentur

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