Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie werden in ganz Deutschland etwas gelockert – aber nicht überall gleich. So dürfen zum Beispiel jeweils andere Läden öffnen und die Schulen stehen anderen Schülergruppen offen. Eine Übersicht.

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Die Kontaktbeschränkungen bleiben in ganz Deutschland vorerst bis 3. Mai bestehen. Das heißt: Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sind weiterhin verboten. Geschlossen bleiben überall Kinos, Theater, Bars, Discos, Kneipen, Spielhallen, Spielplätze, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch Restaurants bleiben zu, es ist nur der Verkauf zum Mitnehmen erlaubt, wenn die Kunden das Essen in 50 Meter Entfernung verzehren. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt.

Darüber hinaus entscheiden die Bundesländer in der Coronakrise selbst, welche Läden wann öffnen dürfen und welche weiteren Regeln gelten, zum Beispiel für die Schulen. Deutschlandweit herrscht weiterhin ein Flickenteppich – was in einem Land erlaubt ist, ist anderswo untersagt (Stand: 22. April).

Wohnung ohne triftigen Grund verlassen

In einigen Bundesländern gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen. Bayern, Berlin, Brandenburg, das Saarland und Sachsen-Anhalt schreiben vor, dass die Wohnung nur aus "triftigem Grund" verlassen werden darf, also um zur Arbeit zu gelangen, einzukaufen oder den Arzt aufzusuchen. In den übrigen Bundesländern braucht es den "triftigen Grund" nicht – auch nicht mehr in Sachsen, wo bislang ebenfalls eine Ausgangsbeschränkung galt.

Bundesweit ist es jetzt möglich, eine Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammt, in der Öffentlichkeit zu treffen, weiterhin aber nur mit dem nötigen Mindestabstand. Dieser beträgt 1,50 Meter, nur in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland gelten 2 Meter.

Öffnung der Geschäfte

Friseure dürfen bundesweit einheitlich ab 4. Mai wieder öffnen. Theoretisch können jetzt außerdem Läden bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder aufmachen, für Buchhandlungen sowie Fahrrad- oder Autohändler gilt diese Größenbeschränkung nicht. Allerdings handhaben die Bundesländer die Umsetzung unterschiedlich.

In Bayern ist seit 20. April der Betrieb von Baumärkten und Gärtnereien erlaubt. Geschäfte bis 800 Quadratmeter, Autohäuser, Fahrrad- und Buchläden folgen erst ab 27. April. In den anderen Bundesländern dürfen Geschäfte bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern schon jetzt wieder öffnen, in Nordrhein-Westfalen gehören dazu auch Möbelhäuser. Einige Länder wie Hessen, Hamburg und das Saarland ermöglichen größeren Geschäften, die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter zu verkleinern. In Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gilt die Erlaubnis auch für Einkaufspassagen und Malls. Bibliotheken sind überall schon offen, nur in Bayern und Baden-Württemberg nicht – dort folgen sie ab 27. April.

Kitas

Die Kitas bleiben in allen Bundesländern vorerst geschlossen. Es gibt allerdings eine Notbetreuung von Kindern, wenn beide Eltern oder ein Elternteil in systemrelevanten Berufen arbeiten – also etwa von Krankenschwestern und -pflegern, Ärzten oder Personal im Supermarkt.

Welche Berufe als systemrelevant gelten, ist allerdings in den Bundesländern unterschiedlich. Einige wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben konkrete Listen festgelegt, auf denen etwa Berufe in der Energieversorgung, im Transportwesen, in der Verwaltung, in den Medien oder in der Abfallwirtschaft aufgeführt sind. In Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es solche Listen dagegen nicht. Dort heißt es, dass alle Kinder im Notfall betreut würden. Ab 27. April wollen viele Länder die Notbetreuung weiter ausweiten, um auch Kinder von Alleinerziehenden aufzunehmen.

Schulen

Bei den Schul-Öffnungen gibt es große Unterschiede je nach Region.

  • Im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und in Nordrhein-Westfalen gehen Schüler der Abschlussklassen seit dieser Woche wieder zur Schule.
  • In Baden-Württemberg sollen die Abschlussklassen ab 4. Mai wieder in die Schule kommen.
  • In Niedersachsen und Brandenburg bereits ab dem 27. April.
  • In Hessen öffnen ab dem 27. April die Schulen für Abschlussklassen sowie 4. und 12. Klassen.
  • Berliner Schüler der 10. Klassen gehen ab 27. April zurück in die Schule, ab 4. Mai folgen die Klassen 6, 9, 11 und 12.
  • Mecklenburg-Vorpommern öffnet Schulen ab dem 27. April für die Klassen 11, 12 und 13.
  • Abschlussklassen in Rheinland-Pfalz gehen ab 27. April wieder zur Schule, aber nur auf dem Gymnasium oder der Berufsschule. Ab 4. Mai folgen Schüler der Abschlussklassen anderer Schulen und der Oberstufen sowie Viertklässler.
  • In Bayern erfolgen ab dem 27. April Prüfungsvorbereitungen, ab 11. Mai soll es eine schrittweise Öffnung der Schulen geben.

Gottesdienste

Auch Gottesdienste handhaben die Bundesländer unterschiedlich. Sie bleiben in fast allen Bundesländern verboten, nur in Brandenburg, Sachsen und Thüringen nicht.

  • In Brandenburg dürfen maximal 20 Personen teilnehmen
  • In Sachsen höchstens 15 Personen
  • In Thüringen können sich bis zu 30 Personen zu einer religiösen Veranstaltung treffen

Demonstrationen

Wer darf mit anderen auf die Straße gehen, um zu demonstrieren – natürlich mit Mindestabstand? In Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und im Saarland bleibt das vorerst verboten.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein untersagen Demonstrationen zwar ebenfalls, es sind aber Ausnahmen möglich.

Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Demos mit bis zu 50 Personen, Brandenburg mit bis zu 20 Personen.

Unklarheit herrscht in anderen Ländern: In Niedersachsen etwa sind solche Versammlungen zwar verboten, ein Gericht erlaubte aber eine. In Hessen gilt zwar ein Versammlungsverbot, das ein Gericht aber einkassiert hat. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat Demonstrationen ebenfalls untersagt, ein Gericht erlaubte sie aber in Stuttgart.

Maskenpflicht

Alle Bundesländer haben mittlerweile eine Maskenpflicht in Geschäften und/oder im öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Seit dem 29. April gilt diese nun auch in Schleswig-Holstein.

Verwendete Quellen:

  • Vorgaben der Bundesländer zu Coronavirus-Beschränkungen
  • BR: Erste Lockerungen: Diese Corona-Regeln gelten jetzt
  • Tagesschau: Wo und ab wann gilt die Maskenpflicht?
  • SWR3: Corona-Übersicht: Systemrelevante Berufe in den einzelnen Bundesländern
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