• Urlaubsrückkehrer müssen sich auf Stau einstellen, wenn sie von Österreich nach Bayern einreisen.
  • Seit Jahren lässt das Innenministerium hier Grenzkontrollen durchführen.
  • Spätestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) steht die Maßnahme massiv in der Kritik.

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Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. Eigentlich. Denn seit inzwischen sieben Jahren finden an der Grenze von Bayern und Österreich Kontrollen statt – erst als Maßnahme gegen unkontrollierte Migration, dann zur Kontrolle der Corona-Schutzmaßnahmen.

Urlaubern, die mit dem Auto in den Süden fahren, drohen bei der Rückfahrt aus Österreich deshalb wieder lange Staus. Wie kann das sein? Das Innenministerium hat unserer Redaktion Antworten gegeben.

Zuletzt war die Maßnahme im April verlängert worden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Kontrollen um ein weiteres halbes Jahr bis Ende November verlängert und damit für Unmut in der Ampel-Koalition gesorgt. Denn kurz zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ähnliche Kontrollen zwischen Österreich und Slowenien verurteilt und erklärt, Grenzkontrollen dürften nicht beliebig verlängert werden. Auch dort waren die Kontrollen 2015 eingeführt worden.

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Faeser: Kontrollen-Verlängerung bis November

Vom Koalitionspartner war scharfe Kritik an Faesers Entscheidung gekommen. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Marcel Emmerich hatte die bayerischen Kontrollen als "rechtlich nicht haltbar" bezeichnet und ihr Ende gefordert. Das EuGH-Urteil gibt ihm Recht. Als Bundesinnenminister hatte Horst Seehofer (CSU) die Kontrollen im Herbst eingeführt, nachdem sich Zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten.

Die CSU hält die Kontrollen weiterhin für erforderlich, weil der Schutz der EU-Außengrenzen nicht umfassend und zuverlässig gewährleistet sei. Die Verlängerung bis November hatte das Ministerium von Faeser mit dem Migrationsgeschehen am betreffenden Grenzabschnitt begründet.

Kritik von Gewerkschaft der Polizei

Unabhängig von der politischen Diskussion hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Grenzkontrollen kritisiert. Es handele sich nicht um ein probates Mittel zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und irregulärer Migration, weil die Schleuser sich auf die Situation eingestellt hätten und neue Routen nach Deutschland nutzten. Andreas Roßkop, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, hatte deshalb gefordert: "weg von Schlagbäumen", hin zu intelligenten Kontrollen im Grenzraum.

Ausdruck findet das Wirrwarr auch in der völlig unterschiedlichen Handhabung der Kontrollen: Während beispielsweise auf der Autobahn zwischen Kufstein und Kiefersfelden kaum noch ein Fahrzeug kontrolliert wird und selbst Busse ohne Stopp passieren können, gibt es in Zügen von Salzburg nach Bayern Personenkontrollen für alle.

Ärger über Stau und Wartezeit

Auch vielen Bürgerinnen und Bürgern mangelt es an Verständnis für die Kontrollen. So schreibt bei Twitter beispielsweise Nutzer "Peter Dominiak": "Grenzkontrolle zwischen Österreich und Deutschland in Freilassing. Trotz Schengen. [...] Wie lange soll das noch beibehalten werden? Bringt doch auch überhaupt nichts." Man müsse "erhebliche Verspätungen in Kauf nehmen, weil der Zug stehend kontrolliert wird. Eine einzige Frechheit", beschwert sich Dominiak.

Evan Vosberg twittert: "Wieder einmal eine #Grenzkontrolle in #Bayern (von #Österreich nach #Deutschland) die im #Schengenraum nach #EuGH unzulässig ist. Keine Stichprobe, hier werden alle in allen Zügen kontrolliert. Der #Zug in #München nach #Berlin ist dann natürlich wieder einmal weg."

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Was das Innenministerium sagt

Ein anderer Twitter-Nutzer beschwert sich über die Situation für Autofahrer im Bereich A8 bei Suben: "Wegen der illegalen Grenzkontrolle seit 2015 gibt's da 30 Minuten Wartezeit weil Deutschland jedes Auto & jeden LKW kontrolliert. Schengen am A.", schreibt er. Wie sinnvoll also ist die Aufrechterhaltung der Maßnahme noch?

Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat teilt unserer Redaktion mit: Die vorübergehnde Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen sei "aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen" erfolgt. Eine Rolle dabei spiele insbesondere die fragile Lage an der türkisch-griechischen Grenze, das illegale Migrationspotential entlang der Balkan-Route und über die zentralmediterrane Route sowie die erheblichen illegale Sekundärmigration im Schengen-Raum, insbesondere an der deutsch-österreichischen Landgrenze.

Innenministerium: Keine milderen Mittel möglich

"Im Ergebnis gab und gibt die Entwicklung des Migrationsgeschehens leider keinen Anlass, von den bisherigen grenzpolizeilichen Maßnahmen abzusehen", teilt der Sprecher weiter mit. Mildere Mittel seien im Rahmen der sorgfältigen Abwägung nicht erkennbar gewesen.

"Das Bundesinnenministerium kann daher derzeit noch nicht auf das Instrumentarium der temporären Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze mit dem an Grenzkontrollen gekoppelten und effektiven Instrument der Zurückweisungen verzichten", meint der Sprecher. Ferner sei der alleinige Einsatz lageabhängiger Polizeikontrollen im Grenzgebiet im Rahmen von Artikel 23 des Schengener Grenzkodexes nicht ausreichend – auch, weil er Kontrollen aus Anlass des Grenzübertritts und Zurückweisungen nicht zulasse.

Lageabhängige Kontrollen

Das Bundesinnenmisterium wolle allerdings zu grenzkontrollfreien Binnengrenzen zurückzukehren, sobald dies migrations- und sicherheitspolitisch vertretbar sei. Zur unterschiedlichen Handhabung der Kontrollen sagt der Sprecher: "Die Vornahme dieser Grenzkontrollen entlang der deutsch-österreichischen Landgrenze obliegt der Bundespolizeidirektion München mit ihren nachgeordneten Dienststellen. Die Kontrollen erfolgen lageangepasst sowie flexibel und werden mit den in- und ausländischen Partnerbehörden eng abgestimmt."

Die Anzahl der Kontrollen schwanke daher, die Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr würden auf das für die Sicherheit notwendige und erforderliche Maß beschränkt. Wie viele Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden, wie viele Überstunden sich inzwischen angehäuft haben und was die Maßnahme gekostet hat – dazu macht das Innenministerium keine Angaben. Der Aufwand, einen Überstundenwert herauszufinden, sei "unverhältnismäßig hoch", außerdem erfolge grundsätzlich keine "einsatzbegleitende Kostenerfassung".

Innenministerium macht keine Angaben zu Kosten

"Zur Wahrnehmung ihrer grenzpolizeilichen Aufgaben wurde die Bundespolizei bis zum 22. März 2020 mit Einsatzkräften des Freistaates Bayern unterstützt", ergänzt der Sprecher. Die mit der Unterstützung entstandenen einsatzbedingten Mehrkosten der Bayerischen Polizei hätten eine Höhe von etwa 17,5 Millionen Euro gehabt und seien von der Bundespolizei erstattet worden.

Personal, das die bayerische Polizei nur schwer entbehren konnte: Zuletzt fehlte in Bayern immer wieder Polizeipersonal. Neben Corona-Infektionen war viel Personal für die Registrierung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sowie die Kontaktnachverfolgung der Corona-Infektionen gebunden.

Verwendete Quellen:

  • Anfrage beim Bundesinnenministerium
  • Twitter: Status von Usern Peter Dominiak, Evan Vosberg und Bearhunter761
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