Stuttgart - Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des insolventen Küchenherstellers Alno hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.
Am zweiten Verhandlungstag am Landgericht in Stuttgart äußerte er sich ausführlich zu den verschiedenen Punkten aus der Anklage. Dem Mann und einem weiteren ehemaligen Vorstandsmitglied wird Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug und Untreue vorgeworfen. Ein dritter Angeklagter muss sich wegen des Verdachts zur Beihilfe zur Untreue verantworten.
Der 78-Jährige wies die Vorwürfe in seiner mehrstündigen Einlassung vor der 16. Großen Wirtschaftsstrafkammer am Montag entschieden zurück. Er sei der festen Überzeugung, als Vorstandsvorsitzender der Alno AG zu keinem Zeitpunkt gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Er selbst habe sich zudem nie an Alno bereichert. Im Gegenteil: Durch die Insolvenz habe er den größten Teil seines Vermögens verloren.
"Vollumfänglich unzutreffend und unbegründet"
Den Vorwurf der Insolvenzverschleppung bezeichnete der Angeklagte als "vollumfänglich unzutreffend und unbegründet". Eine nachhaltige Zahlungsunfähigkeit habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen, weshalb auch keine Pflicht bestanden habe, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wegen starker saisonaler Schwankungen im Geschäftsmodell habe die Alno AG zwar immer wieder vorübergehende Liquiditätsengpässe erlebt. Diese seien aber durch entsprechende Maßnahmen überbrückt worden.
Insolvenz im Sommer 2017
Das einstige Traditionsunternehmen mit Sitz im schwäbischen Pfullendorf und Tochterfirmen hatten im Sommer 2017 Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings nach ihren Ermittlungen davon aus, dass das Unternehmen früher zahlungsunfähig war - nämlich spätestens Ende 2013.
Ein Investor hatte im Zuge des Insolvenzverfahrens wesentliche Teile von Alno anschließend übernommen. Die Küchenproduktion wurde noch eine Weile weitergeführt. Doch auch dieses Unternehmen ging schließlich in die Insolvenz. © Deutsche Presse-Agentur
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