Stuttgart - Nach der Auswertung von knapp 100 Verdachtsfällen der sexuellen Belästigung in Behörden des Landes sieht eine Ermittlerin keine größeren Probleme.

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Bei den Fällen handele es sich "überwiegend um niederschwellige Handlungen einzelner Personen, ohne dass ein strukturelles Problem zu erkennen wäre", schreibt die Ermittlungsbeauftragte Bärbel Hönes in ihrem Bericht an den Untersuchungsausschuss im Landtag zum Polizeiskandal.

Die meisten Fälle erreichten die Grenze zur Strafbarkeit nicht. Schwerpunkte lägen im Bereich der sexualisierten Sprache, körperliche Berührungen seien im niedrigschwelligen bis mittleren Bereich, so die Ermittlungsbeauftragte. Der Umgang der Behörden mit den gemeldeten Verdachtsfällen sei zudem ordentlich.

Die Richterin war vom Untersuchungsausschuss eingesetzt worden, um einen Überblick über die Vorwürfe sexueller Belästigung in Behörden und den Umgang des Landes damit zu bekommen. Sie hatte dafür den Zeitraum zwischen Juni 2012 und Juni 2022 untersucht und Ermittlungsakten ausgewertet.

16 bewusste Berührungen am Po

Aus dem Bericht geht hervor, dass in diesem Zeitraum 130 Verdachtsfälle sexueller Belästigung gemeldet wurden, die meisten aus dem Bereich der Polizei. Ausgewertet wurden von der Ermittlerin dann 91 Fälle. Beim Großteil (71 Fälle) sei es um Anzüglichkeiten oder kleinere körperliche Berührungen gegangen. In 16 Fällen ging es jedoch auch um eine bewusste Berührung am Po, in 14 Fällen um Berührungen an der Brust. In zehn Fällen hätten auch Küsse eine Rolle gespielt, schreibt die Ermittlerin.

Der Untersuchungsausschuss im Landtag befasst sich mit sexueller Belästigung bei der Polizei, mit der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es geht dabei auch darum, wie der inzwischen freigestellte Inspekteur der Polizei auf den Posten kam und wie Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.

Der Polizeibeamte war am 14. Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. Seit Anfang April ist der Freispruch auch rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.   © Deutsche Presse-Agentur

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