Karlsruhe - Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat die Klage des ehemaligen Fußballprofis Jérôme Gondorf abgewiesen.
Der frühere Kapitän des Zweitligisten Karlsruher SC hatte den Verein auf eine Zahlung von rund 500.000 Euro verklagt, weil er davon ausgeht, dass sich sein Arbeitspapier aufgrund einer im Vertrag verankerten Klausel zum Saisonende 2023/24 um ein weiteres Jahr verlängert hat.
Dieser Ansicht folgte das Gericht in erster Instanz nicht. Der Vorsitzende Richter Matthias Menn sah stattdessen Anhaltspunkte dafür, "dass der Spielervertrag einen klaren Bezug zur Saison 2022/2023 aufweise, verbunden mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30. Juni".
Eine automatische Verlängerung über weitere Spielzeiten ließe sich dem Wortlaut des Vertrages nicht entnehmen, führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus. Beide Parteien hatten zuvor eine gütliche Einigung für gescheitert erklärt, nachdem der Karlsruher SC einen Vorschlag Gondorfs abgelehnt hatte, den Streit mit einer Spende des Vereins in Höhe von 50.000 Euro an das örtliche Kinderhospiz beizulegen. Bereits vor einer Woche hatte der 36-Jährige angekündigt, das Geld im Erfolgsfall spenden zu wollen. Gondorf kann nun binnen eines Monats beim Landesarbeitsgericht Mannheim Berufung einlegen.
Gondorf-Anwalt: "Wenig überzeugend"
"Das, was ich als mündliche Begründung gehört habe, ist für mich wenig überzeugend. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit für eine Berufung sehr hoch", erklärte Gondorfs Anwalt Horst Kletke, der zunächst die schriftliche Begründung abwarten möchte.
Zu einem anderen Schluss kam KSC-Geschäftsführer Michael Becker. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und sehen uns in unserer Auffassung bestätigt. Der Vertrag von Jerôme Gondorf ist im Juni 2024 ausgelaufen, wir haben stets transparent und rechtlich einwandfrei gehandelt", erklärte er in einer schriftlichen Stellungnahme des Vereins. © Deutsche Presse-Agentur
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