Berlin - Er soll seiner Ex-Frau aufgelauert und die 36-Jährige völlig überraschend attackiert haben. Schlägen und Tritten folgten Messerstiche - einer davon war tödlich.

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Wegen heimtückischen Mordes soll der 50-Jährige nun vor Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat knapp drei Monate nach der Tat in Berlin-Zehlendorf Anklage erhoben, wie ein Sprecher mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem sogenannten Femizid aus; also einer Tat eines Mannes als Rache an seiner früheren Frau, die ihn verließ. Die Anklage nennt "massive Eifersucht" und "übersteigertes Besitzdenken" als Motiv. Nach den Ermittlungen hat sich das Opfer im Jahr 2020 von dem Libanesen getrennt und zwei Jahre später scheiden lassen. Der 50-Jährige hat sich demnach durch die Trennung in seiner Ehre verletzt gefühlt und lauerte deswegen der Mutter von vier Kindern am 28. August auf.

Zuvor schon gerichtliches Annäherungsverbot

In der Ehe gab es nach den Angaben mehrfach Fälle von häuslicher Gewalt gegen die in Berlin geborene Frau durch den Beschuldigten. Die erwirkte nach der Trennung über ein Gericht eine sogenannte Gewaltschutzverfügung und ein Annäherungsverbot. Das heißt, der Ex-Ehemann durfte sich ihr nicht nähern, sie nicht ansprechen, sondern musste einen vorgeschriebenen Abstand halten. Zudem wurde die 36-Jährige in einer geschützten Wohnung untergebracht.

Laut Anklage lauerte der Mann jedoch an jenem Augusttag abends der Frau in der Hampsteadstraße im Südwesten Berlins auf und griff sie an. Zunächst schlug und trat er zu, sodass das Opfer zu Boden fiel. Der Frau gelang es zunächst, sich aufzurappeln und wegzurennen. Ihrem Ex-Mann gelang es aber, sie einzuholen und sie erneut zu attackieren. Dabei stach er laut Anklage dreimal mit einem Messer in die Brust, ein Stich traf das Herz.

Mann bereits vorbestraft

Nach den Angaben schritt damals eine Passantin ein und legte sich schützend auf das Opfer. Der 50-Jährige soll jedoch selbst dann noch unbeirrt ein weiteres Mal auf seine Ex-Frau eingestochen und auf sie eingetreten haben. "Erst, als er davon ausging, sein Ziel erreicht zu haben, soll er von ihr abgelassen haben", so die Staatsanwaltschaft.

Der Mann befindet sich seit 29. August in Untersuchungshaft. Er ist laut Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz vorbestraft. Er soll die Tat bei der Polizei eingeräumt haben.  © Deutsche Presse-Agentur

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