Berlin - Der Berufungsprozess zu einer Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln wird am Donnerstag (9.30 Uhr) mit den Plädoyers fortgesetzt.
Mit einem Urteil des Landgerichts Berlin wird noch am selben Tag gerechnet. Angeklagt sind zwei Männer im Alter von 38 und 41 Jahren. Die Anklage wirft ihnen unter anderem Bedrohung, Brandstiftung beziehungsweise Beihilfe dazu sowie Sachbeschädigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.
In der Nacht des 1. Februar 2018 sollen sie – möglicherweise unter Beteiligung weiterer, unbekannter Menschen – im Bezirk Neukölln die Autos der Zeugen angezündet haben. Zudem sollen die Männer bei verschiedenen Gelegenheiten vor allem im Jahr 2017 Plakate und Aufkleber mit rechtsextremen Parolen geklebt haben.
Generalstaatsanwaltschaft: Duo wollte Menschen einschüchtern
Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft wollte das Duo Menschen einschüchtern, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. In erster Instanz wurden die beiden Männer jedoch aus Mangel an Beweisen 2022 und 2023 vom zentralen Punkt der Anklage freigesprochen - auch wenn das Amtsgericht Tiergarten an einer rechten Gesinnung der beiden damals keinen Zweifel hatte.
Strafen gab es dennoch: Wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Kennzeichen sollte der ältere Angeklagte 4500 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze je 30 Euro) zahlen. Gegen den 38-Jährige verhängte das Gericht eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren, weil es Betrugsvorwürfe für erwiesen sah. © Deutsche Presse-Agentur
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