Potsdam/Karlsruhe - Der Kampf einer Familie um ein Grundstück in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) wird Anfang kommenden Jahres vor dem Bundesgerichtshof in die nächste Runde gehen.

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Der Verhandlungstermin in Karlsruhe sei für den 17. Januar angesetzt, teilte die Behörde mit. Das Gericht hatte die Revision des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Die Familie hatte das Baugrundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe. Dieser forderte sein knapp 1.000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurück.

Urteil des Oberlandesgerichts zur Räumung

Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Außerdem soll die Familie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Das OLG hatte keine Revision zugelassen.

Der Anwalt der Familie hatte schließlich die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) vom Juni 2023 beantragt, weil er Rechtsfehler sah.  © Deutsche Presse-Agentur

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