Bremen - Dem umstrittenen Ausbildungsfonds in Bremen steht nach einem Urteil des Staatsgerichtshofs nichts mehr im Wege.

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Das Gesetz sei mit der Landesverfassung vereinbar, verkündete Peter Sperlich, Präsident des Staatsgerichtshofs, am Ende einer langen Verhandlung. "Es ist politisch nicht leicht gewesen und juristisch auch nicht." Mehrere Kammern hatten gegen die Abgabe geklagt.

Das Gericht sollte prüfen, ob das Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist. Es sei ein komplexer Fall, hieß es schon zu Verhandlungsbeginn. "Das Urteil hat insgesamt 75 Seiten. Es ist eines der Längsten, die der Staatsgerichtshof je gefällt hat", sagte Sperlich.

Gesetz aus juristischer Sicht in Ordnung

Laut Staatsgerichtshof hat das Land Bremen das Recht, ein solches Gesetz zu erlassen. Im kleinsten Bundesland gebe es seit Jahren zu wenig Ausbildungsbetriebe und zu wenig Plätze für Auszubildende, dafür brechen überdurchschnittlich viele ihre Ausbildung ab. Es sei im Interesse der Unternehmen, dass sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt bessere. Und es sei auch deren Verantwortung, betonte Sperlich. "Den Arbeitgebern kommt die historische gewachsene Aufgabe der Ausbildung zu."

Nach Auffassung des Gerichts ist die Sonderabgabe unproblematisch. Die Unternehmen in Bremen werden demnach gleichermaßen damit belastet. Auch die Höhe der Abgabe sei verhältnismäßig.

Gesetz verpflichtet Unternehmen zu einer Sonderabgabe

Die Bremische Bürgerschaft hatte das Gesetz im März 2023 beschlossen, um dem angespannten Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken. Alle größeren Unternehmen im Land Bremen müssen eine Abgabe zahlen. Künftig sollen pro Jahr rund 39 Millionen Euro zusammenkommen.

Aus dem Fonds sollen Ausbildungsbetriebe einen Ausgleich für die Ausbildungskosten erhalten - bis zu 2.250 Euro pro Auszubildender und Jahr. Außerdem werden mit dem Geld unter anderem Weiterbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Sprachkurse finanziert.

Kammern: Ausbildungsfonds belastet Unternehmen

Die Handels-, Handwerks-, Zahnärzte-, Apotheker- und Ärztekammer sowie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen zogen dagegen vor Gericht. Aus ihrer Sicht löst das Gesetz nicht das Fachkräfteproblem, sondern bringt nur eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung.

Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. "Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung des Staatsgerichtshofs, auch wenn wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass der Landesausbildungsfonds verfassungsrechtlich problematisch, inhaltlich falsch ist und nichts bewirken wird."

Die Arbeitnehmerkammer und die Gewerkschaften begrüßen wiederum, dass der Weg für den Ausbildungsfonds nun frei ist. "Er ist ein Vorbild für das gesamte Bundesgebiet. Es muss es jetzt darum gehen, weiter mit Hochdruck an der Umsetzung zu arbeiten", betonte Ernesto Harder, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bremen.

Entscheidung auch vor Gericht strittig

Nicht nur politisch ist die Abgabe umstritten. Auch die Mitglieder des Staatsgerichtshofs seien sich in dem Fall nicht ganz einig, räumte Sperlich ein. Die Entscheidung sei schließlich mit vier gegen drei Stimmen ergangen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind den Kammern jetzt die Hände gebunden, sie können als öffentliche Körperschaften nicht gegen das Urteil vorgehen. Nur die Unternehmen selbst könnten sich juristisch gegen die Abgabe wehren - und im Zweifel bis vors Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Umsetzung des Gesetzes im nächsten Jahr geplant

Das Ziel und der Zeitplan des Fonds bleiben unverändert, wie Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling nach der Urteilsverkündung mitteilte. "Schön, dass wir nun Klarheit haben. Auf dieser Grundlage arbeiten wir jetzt weiter an der Umsetzung."

Anfang nächsten Jahren müssen sich die Betriebe laut Arbeitsressort über ein digitales Meldeportal eintragen. Dann ist erstmals Geld fällig. Die Vergabe der Förderung sei ab Sommer 2025 geplant.  © Deutsche Presse-Agentur

Landesrecht Bremen
Das Gericht entschied, dass das Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist. (Archivfoto) © dpa / Sina Schuldt/dpa
Klage gegen Ausbildungsfonds in Bremen
Das Urteil umfasst 75 Seiten. (Archivfoto) © dpa / Sina Schuldt/dpa
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