Bremen - Die juristische Auseinandersetzung um den Bremer Ausbildungsfonds geht weiter. Einer der Richter, die an dem jüngsten Urteil zu dem Gesetz beteiligt waren, hat sein Amt als Mitglied des Staatsgerichtshofs niedergelegt, um gegen den Ausbildungsfonds vorzugehen.
Er habe beim Oberverwaltungsgericht Bremen einen Normenkontrollantrag eingereicht, sagte Dieter Riemer auf dpa-Nachfrage. Darin beantragt er, die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes für unwirksam zu erklären. Der Jurist hält den Ausbildungsfonds für verfassungswidrig und beantragt eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Umstrittenes Urteil des Staatsgerichtshofs
Der Staatsgerichtshof hatte Mitte Dezember entschieden, dass das Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist. Die Entscheidung fiel mit vier gegen drei Stimmen - Riemer war einer der drei Richter, die die Ausbildungsplatzabgabe als verfassungswidrig einstuften. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist das Urteil nicht anfechtbar. Über Riemers Rücktritt vom Amt als Mitglied des Staatsgerichtshofs hatten zunächst mehrere Medien berichtet.
Unternehmen sollen Sonderabgabe zahlen
Mit dem 2023 beschlossenen Gesetz will das Land Bremen mehr Menschen in Ausbildung bringen. Alle größeren Unternehmen im Land müssen eine Abgabe zahlen. Künftig sollen pro Jahr rund 39 Millionen Euro zusammenkommen. Aus dem Fonds sollen Ausbildungsbetriebe einen Ausgleich für die Ausbildungskosten erhalten - bis zu 2.250 Euro pro Auszubildender und Jahr. Außerdem werden mit dem Geld Weiterbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Sprachkurse finanziert.
Die Handels-, Handwerks-, Zahnärzte-, Apotheker- und Ärztekammer sowie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen zogen dagegen vor Gericht. Aus ihrer Sicht löst das Gesetz nicht das Fachkräfteproblem, sondern bringt eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung. Der Rechtsanwalt und Notar Riemer ist nach eigenen Angaben als Arbeitgeber betroffen.
Einem Gerichtssprecher zufolge können die Kammern als öffentliche Körperschaften nicht gegen das Urteil vorgehen. Unternehmen selbst könnten sich demnach aber juristisch gegen die Abgabe wehren - und im Zweifel bis vors Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Ehrenamt beim Staatsgerichtshof
Zu den sieben Mitgliedern des Bremer Staatsgerichtshofs gehören der Präsident des Oberverwaltungsgerichts und sechs von der Bürgerschaft für die Dauer ihrer Wahlperiode gewählte Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt. © Deutsche Presse-Agentur
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