Wiesbaden - Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Bürgerinnen und Bürger beim Landesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob und in welchem Umfang Daten über sie gespeichert sind.

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Von dieser Möglichkeit haben 2024 nach Angaben des Landesamtes mehr als 100 Menschen Gebrauch gemacht, wie aus der Antwort des Innenministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht. Unter den Anträgen befinden sich demnach auch zwei Auskunftsersuchen von Mandatsträgern auf Kommunal- und Kreisebene sowie ein Auskunftsersuchen eines Fraktionsmitarbeiters einer Landtagsfraktion.

Die Zahl der Auskunftsersuchen ist 2024 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Von 2020 bis 2023 hatte es jährlich zwischen 43 und 68 solcher Ansinnen gegeben, wie aus der Antwort des Innenministeriums hervorgeht.

Die Selbstauskunft ist über das hessische Verfassungsschutzgesetz geregelt. Demnach erteilt das Landesamt auf Antrag unentgeltlich Auskunft über gespeicherte Daten, soweit die betroffene Person hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Die Auskunft erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Das Landesamt kann ein Auskunftsersuchen ablehnen, wenn etwa die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.  © Deutsche Presse-Agentur

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