Affäre um Büroanmietung: In der Affäre um neue Büroräume für das Bildungsdezernat fordert der Eigentümer die Stadt Frankfurt zu Schadenersatz auf. Es geht um bis zu 762.000 Euro.

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Der Eigentümer des Bürohauses Hedderichstraße 108 in Sachsenhausen hat die Stadt für entgangene Mietzahlungen und entstandene Umbaukosten zu Schadenersatz aufgefordert. Das geht aus einem Antrag der CDU-Fraktion hervor, die in der Affäre um die gescheiterte Büroanmietung für das Bildungsdezernat Akteneinsicht genommen hat.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich am Dienstag abermals mit dem Fall beschäftigen. Als Akteneinsichtsausschuss befasst er sich mit dem Versuch der Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD), Räume für ihr Büro zu mieten. Weber hatte trotz Warnungen der Kontrollämter und ohne Zustimmung ihrer Magistratskollegen einen Mietvertrag für die Immobilie an der Hedderichstraße unterzeichnet und schon die Schlüssel entgegengenommen. Weil der Magistrat den Vorgang gegen die Empfehlung der Kontrollämter aber nicht beschließen wollte, kam das Geschäft schlussendlich nicht zustande. Der Magistrat ist der Auffassung, dass der Mietvertrag nicht rechtskräftig ist, der Eigentümer sieht das jedoch anders und verlangt nun Schadenersatz.

Eine genaue Summe wird in dem CDU-Antrag nicht genannt. Die Rede ist dort von einem "mittleren sechsstelligen Betrag". Dem Vernehmen nach verlangt der Eigentümer bis zu 761.900 Euro, die sich aus der entgangenen Miete, Umbaukosten und Maklerprovision zusammensetzen. Der Vorgang liegt nun beim Rechtsamt. Die CDU-Fraktion meint, es bestehe ein erhebliches Risiko, dass die Vermieterin ihre Ansprüche zumindest teilweise durchsetzen könne. Selbst wenn es auf einen Vergleich hinausliefe, könne dies die Stadt viel Geld kosten und wäre vermeidbar gewesen.

Heftige Kritik im Zwischenbericht

Die CDU hält die Arbeit für noch nicht erledigt und will den Akteneinsichtsausschuss fortsetzen. Der ausführliche Antrag gleicht einem Zwischenbericht, in dem die bisherigen Ergebnisse festgehalten werden. Unter anderem heißt es, Weber habe ihre Befugnisse verschleiert und die Vermieterin der Immobilie getäuscht. Der Magistrat habe sich bei der Lösung der Angelegenheit dilettantisch verhalten.

Hauptverantwortlich sei jedoch die Bildungsdezernentin: "Einen Großteil der politischen Verantwortung für dieses Desaster trägt Frau Stadträtin Weber als damals zuständige Dezernentin allein", heißt es. Sie habe sich sehenden Auges und konsequent über alle Einwände hinweggesetzt. Gegebenenfalls bestehe ein Regressanspruch der Stadt gegen Weber, meint die Fraktion.

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Die Fraktion will vom Magistrat wissen, welche Maßnahmen er ergreifen wird, um im Hinblick auf die gescheiterte Anmietung der Hedderichstraße 108 weiteren Schaden für die Stadt einzudämmen und mögliche Regressansprüche zu sichern. Außerdem soll er berichten, inwieweit die bestehenden Handlungsanweisungen für Dezernenten zu verändern sind, "damit Alleingänge und rechtswidrige Handlungen durch diese wie im vorliegenden Fall zukünftig verhindert werden".  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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