Wiesbaden - Die hessische Justiz kassiert mehr Verbrechensgewinne - die strafrechtliche Vermögensabschöpfung hat zugenommen.

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2023 wurden zugunsten der hessischen Staatskasse 18,1 Millionen und für Opfer von Straftaten fünf Millionen Euro eingezogen, wie das Justizministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

2024 waren es bis zum 23. Oktober zugunsten des Landes schon 19,4 Millionen und für Geschädigte 8,1 Millionen Euro. Also bereits rund 4,4 Millionen Euro mehr als im gesamten Vorjahr. Warum diese Steigerung? Das Ministerium verweist auf die "sehr gute" Arbeit der Staatsanwaltschaften.

Mit gerichtlich angeordneten Vermögensabschöpfungen soll Kriminellen der Anreiz zu ihrem Tun genommen werden. "Straftaten sollen sich in wirtschaftlicher Hinsicht nicht lohnen", erklärte das Justizministerium. Nach dessen Angaben ordnen Richter auch die Einziehung von Luxusgütern bis hin zu "extravaganten Sportwagen" an.

Versteigerungen

"Zur Sicherung der späteren Einziehung von rechtswidrig erlangten Vermögensvorteilen können bereits im Ermittlungsverfahren Gegenstände beschlagnahmt sowie Vermögensarreste und Notveräußerungen angeordnet werden", erläuterte das Justizministerium weiter. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger können eingezogene Güter zugunsten der Staatskasse öffentlich versteigern.

Die Vermögensabschöpfung gilt neben der Strafverfolgung und Kriminalprävention als dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung. Manche Tatopfer bekommen eine Entschädigung aus dem Topf der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ausbezahlt. Ansonsten dient dieses Geld dem Ministerium zufolge "der Landeskasse als Deckungsmittel für alle Ausgaben".

Reform 2017

2017 war die bis dahin wenig übersichtliche bundesweite Rechtsgrundlage für die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen reformiert worden. Seitdem ist das Einziehen von sogenannten Taterträgen und die Entschädigung von Tatopfern einfacher und umfassender möglich.  © Deutsche Presse-Agentur

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