Wiesbaden - Landwirte mit Hochwasserschäden sowie Winzer und Obstbauern mit Spätfrost im Frühling in Hessen können jetzt finanzielle Hilfe beantragen.
"Die Ausgleichszahlungen betragen bis zu 50 Prozent des ermittelten Schadens, maximal jedoch 20.000 Euro pro Antragsteller. Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 Euro", teilte das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden mit. Die neue "Hochwasser-Nothilfe 2024" sei mit bis zu zwei Millionen Euro ausgestattet.
Dieser Schadensausgleich könne bis zum 15. November beim hessischen Landwirtschaftsministerium digital beantragt werden, "wenn nachweislich ein vollständiger Ernteverlust auf dem betroffenen Feld oder einem klar abgrenzbaren Teilbereich eingetreten ist – verursacht durch Hochwasser oder Spätfrost".
"Massive Überflutungen" im Frühling
Weiter hieß es: "Starkregen in Süddeutschland hat von Ende Mai bis Mitte Juni 2024 zu massiven Überflutungen geführt, von denen auch Teile Hessens, insbesondere an den Rhein angrenzende Gebiete im hessischen Ried, betroffen waren. Zudem haben Spätfröste Ende April 2024 zu Schäden im Obst- und Weinbau geführt." © Deutsche Presse-Agentur
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