Schwerin - Für die geplante Verfassungsänderung in Mecklenburg-Vorpommern hat der Rechtsausschuss des Landtags grünes Licht gegeben.
Mit der Entscheidung vom Mittwoch ist der Weg frei für die Abstimmung im Parlament, die laut SPD-Fraktionschef Julian Barlen noch im Januar stattfinden soll.
Als zusätzliches Staatsziel sollen der Schutz und die Förderung jüdischen Lebens in die Landesverfassung aufgenommen werden. Künftig sollen überdies Handlungen verfassungswidrig sein, die geeignet sind, nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut zu verbreiten. Dazu soll der Artikel 18a ergänzt werden. Er ächtet bisher alle Handlungen, die das friedliche Zusammenleben stören, ebenso die Verbreitung von rassistischem und anderem extremistischem Gedankengut.
Der Vorschlag für die Verfassungsänderung kam im Herbst von allen Fraktionen im Landtag außer jener der AfD. Sie zweifelt die Notwendigkeit der Verfassungsänderung an. Mit dem vorhandenen Paragrafen 18a und dem dort genannten weiten und dehnbaren Begriff des Extremismus sei bereits alles erfasst, was als nationalsozialistisch und antisemitisch identifiziert werden könnte, hieß es von der AfD.
Antisemitische Straftaten meist von Rechtsextremen
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wies damals auf einen Anstieg antisemitischer Straftaten im Land hin. Von den 115 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr hatten demnach 90 einen rechtsextremen Hintergrund. "Dass in der Ergänzung der Staatszielbestimmung nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut in einem Atemzug genannt werden, entspricht der Situation in unserem Land."
Barlen betonte nach dem Ja des Rechtsausschusses, die Änderung der Verfassung sei mehr als ein bloßer symbolischer Akt. "Alle staatlichen Organe, von der Landesregierung bis hin zu kommunalen Verwaltungen, sind damit verpflichtet, dieses Ziel aktiv zu verfolgen." Das stärke Initiativen gegen Antisemitismus, für Toleranz und für die Bewahrung jüdischer Kultur. © Deutsche Presse-Agentur
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