Berlin/Schwerin - Honorar-Lehrkräfte etwa an Musikschulen können trotz eines Urteils zunächst weiter als Selbstständige beschäftigt werden.
Ein Bundestagsbeschluss aus der vergangenen Woche verschafft den Trägern Luft bis Ende 2026, wie das Kulturministerium in Schwerin mitteilte. Bis dahin soll eine rechtssichere Lösung gefunden werden. Bundesweit sind Tausende Lehrkräfte betroffen.
Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil. In dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 geht es um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der konkrete Fall betraf eine Musikschullehrerin in Herrenberg (Baden-Württemberg), die auf Honorarbasis arbeitete. Die Gerichte sahen einen Fall von Scheinselbstständigkeit. Das Urteil verpflichtet alle Träger, Lehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Das ist wegen der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge deutlich teurer und sorgt nun für Existenzängste in vielen Einrichtungen.
Ministerin: Auch Hochschulen betroffen
"Gerade im Bereich der kulturellen Bildung arbeiten viele Lehrende an Einrichtungen dort in selbstständiger Tätigkeit und im Nebenberuf", erklärte die Schweriner Kulturministerin Bettina Martin (SPD). "Auch andere Bildungsträger, wie zum Beispiel Volkshochschulen, berufliche Weiterbildungsträger oder Hochschulen sind betroffen."
Martin zufolge arbeiten Expertengruppen unter Führung des Bundesarbeitsministeriums an einer Lösung und an Empfehlungen für rechtssichere Beschäftigungsmodelle. Die Deutsche Rentenversicherung, Fachverbände und Interessenvertretungen, Gewerkschaften und die Kultusministerkonferenz seien eingebunden. "Das Kulturministerium der MV-Landesregierung vertritt die Länder in diesen Beratungen", so Martin. Um diesem Prozess Zeit zu geben, sei die Übergangsregelung beschlossen worden. © Deutsche Presse-Agentur
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