Braunschweig - Im Strafverfahren zur Dieselaffäre hat das Landgericht Braunschweig den Befangenheitsantrag des früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn gegen den Richter zurückgewiesen. Der Antrag der Verteidigung sei unbegründet, teilte das Gericht mit.
Zuvor hatte es in einem Schreiben der Verteidigung an das Landgericht Braunschweig geheißen, das Vertrauen Winterkorns in die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters sei durch dessen Verhalten zerstört.
Die Anwälte des 77-Jährigen störten sich demnach daran, dass der Prozess für Februar neu angesetzt wurde, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung des Gesundheitszustandes von Winterkorn stattgefunden habe. Das Landgericht hatte darüber informiert, dass ein Neustart des Verfahrens mit 89 Terminen für den 4. Februar geplant sei.
Allerdings hob das Gericht nun alle vom 4. Februar an geplanten Hauptverhandlungstermine auf - unabhängig von der Entscheidung zum Befangenheitsantrag, wie das Gericht mitteilte.
Die Kammer gehe davon aus, dass Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen "mindestens in den nächsten Monaten" nicht an Gerichtsverhandlungen teilnehmen könne. Sobald die Kammer über den Neubeginn der Hauptverhandlung entschieden habe, werde dies bekanntgegeben.
Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Er hatte aber sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung. © Deutsche Presse-Agentur
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