Lüneburg - Der Fall eines 30 Jahre alten Westafrikaners, der knapp 50 Straftaten begangen haben soll, sorgt für Aufregung in und um Lüneburg.

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Aufgefallen war der Mann ohne festen Wohnsitz Anfang Januar zuerst in Tostedt im Landkreis Harburg, wo er nach Angaben der Polizei einen gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel vorwies.

Weil er der siebentägigen Ausreisefrist nicht nachkam und zudem diverse Male die Rechnung in Lokalen nicht bezahlt sowie eine Bäckereiverkäuferin geschlagen haben soll, beantragte der Landkreis die Abschiebehaft. Das Amtsgericht Lüneburg wies den Abschiebehaftantrag am vergangenen Freitag aber zurück, der Mann aus Guinea-Bissau kam frei.

Zur Begründung hieß es, dass nach der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Haft nur dann angeordnet werden könne, wenn die zweifelsfreie Ausreisepflicht, die Abschiebungsvoraussetzungen, die Erforderlichkeit der Haft, die Durchführbarkeit der Abschiebung und die notwendige Haftdauer gegeben seien. Diese Voraussetzungen lagen nach der Rechtsauffassung des Richters nicht vor, wie das Gericht mitteilte.

Es fehle in dem Haftantrag an einer hinreichenden Darlegung der Durchführbarkeit der Abschiebung in der beantragten Haftzeit, die auf die kürzeste mögliche Dauer zu beschränken sei. Es sei in dem Antrag unklar geblieben, wann eine konkrete Abschiebung mit welchem Sicherheitspersonal und mit welchem Flug erfolgen könne. Gegen diesen Beschluss ist nun Beschwerde eingelegt worden, hieß es am Montag.

Vorläufig in Haft

Auf die Beschwerde der Ausländerbehörde werde nunmehr erneut ein Abschiebehaftbefehl gegen den Mann auf neuer und ergänzter Tatsachengrundlage geprüft, bestätigte das Gericht.

Der Beschuldigte soll am vergangenen Wochenende weitere Straftaten begangen haben - unter anderem die Mitarbeiterin der Bäckerei erneut angegriffen haben. Sie wurde im Gesicht verletzt, zudem soll er ihr in die Hand gebissen haben, sodass sie im Krankenhaus behandelt wurde.

Die Polizei nahm den Mann nach diversen Vorfällen in Gewahrsam, ein Haftbefehl wurde erlassen. In einem beschleunigten Verfahren könnte das Amtsgericht bis Freitag in einem Strafverfahren entscheiden.  © Deutsche Presse-Agentur

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