Lüneburg - Sind die sogenannten roten Gebiete rechtens, in denen Landwirte wegen hoher Nitratbelastung nicht so viel düngen dürfen wie anderswo?
Darüber entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in erster Instanz. 2020 hatte der Bund mit der Änderung der Bundes-Düngeverordnung die Länder verpflichtet, nitratbelastete Gebiete auszuweisen. Nun klagen mehrere Landwirte.
"Die für die Landwirtschaft einschränkenden Regelungen dürfen nur auf einer fachlich und rechtlich fundierten Grundlage erfolgen. Hier erwarten wir vom OVG klare Hinweise", sagt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges. Die Messstellen, die für die Ausweisung der "roten Gebiete" zugrunde gelegt worden sind, hätten aber Mängel. Außerdem sei viel zu großflächig ausgewiesen worden, weil viel zu wenige Messstellen genutzt würden. © Deutsche Presse-Agentur
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