Immer wieder gibt es juristische Auseinandersetzungen um die Braunkohle. Eine Umweltorganisation zieht jetzt erneut vor das Oberverwaltungsgericht und greift den aktuellen Hauptbetriebsplan an.

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Gegen den Abbau im Braunkohletagebau Hambach gibt es eine neue Klage. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gewandt.

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Der Bund-Landesverband NRW hält den seit 1. Januar 2025 geltenden neuen Hauptbetriebsplan für die RWE Power AG für fehlerhaft. Das OVG in Münster hat den Eingang der Klage am Freitag bestätigt.

Umweltschützer wollen Rodungsarbeiten per Eilverfahren verhindern

Beklagt wird das Land, weil die Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde den Plan genehmigt hat. Hauptangriffspunkt ist laut Mitteilung des BUND die Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den kommenden drei Jahren. Damit werde ein wichtiger Biotopverbund zerstört. Das Land habe nicht ernsthaft die Alternativen zum Abbau geprüft. Per Eilverfahren wollen die Umweltschützer außerdem mögliche Rodungsarbeiten in den kommenden Tagen verhindern.

Der Hambacher Forst und Orte wie Lützerath stehen für jahrelange Proteste rund um den Braunkohletagebau Hambach. Nordrhein-Westfalen will im Jahr 2030 vorzeitig aus der Kohleverstromung aussteigen. (dpa/bearbeitet von aks)

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