Kommentare in sozialen Netzwerken spiegeln oft nur die halbe Wahrheit wider. Klar ist auch: Es melden sich oft nur diejenigen zu Wort, die sich beschweren.

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Aber sowohl auf der Facebook-Seite der Stadt Bad Münstereifel als auch auf anderen kurstadtbezogenen Seiten auf der Plattform berichten einige Nutzer von starken Anstiegen der Grundsteuer B bis hoch zur Verdopplung.

In der Verwaltung selbst spürt man auch die Unzufriedenheit. "Im Gegensatz zu den Jahren vor der Grundsteuerreform ist die Zahl der Widersprüche gestiegen", heißt es auf Anfrage. Meist ist allerdings nicht der Anstieg des Hebesatzes von 695 auf 900 Prozent der Grund für die Beschwerde. In den meisten Fällen, so die Stadt, sei gegen die Messbescheide des Finanzamtes Einspruch erhoben worden.

Bei falschen Messwerten erfolgt rückwirkende Bescheidanpassung

Die Finanzbehörde habe noch nicht in allen Fällen entschieden, sodass die übermittelten Messwerte weiterhin als Berechnungsgrundlage dienen. Würde das Finanzamt einem Einspruch stattgeben und die Messwerte herabsetzen, würde die Stadt die Grundsteuerfestsetzung rückwirkend anpassen. Oft ist es auch so, dass das Finanzamt den neuen Messwert noch nicht mitgeteilt hat. Wird der neue Messwert einem Widerspruch bei der Stadt beigelegt, würden die Grundsteuerbescheide neu berechnet.

Da das Thema komplex ist, hat die Stadt Bad Münstereifel ein umfangreiches Frage-und-Antwort-Stück auf ihrer Internetseite veröffentlicht und ein Video des Deutschen Städte- und Gemeindebundes verlinkt. Darin informiert sie über die Gründe der Reform (Einheitswerte wurden seit 1964 nichts mehr angepasst, das Bundesverfassungsgericht forderte neue Werte ab 2025) und dass die Finanzämter die Grundstücke anhand der Erklärungen zur Grundsteuer der Grundstückseigentümer neu bewerteten. Nicht nur diese Angaben, sondern auch die Lage von Grundstücken führten zu den aktuellen Zahlen. "Die Stadt Bad Münstereifel hat auf die Feststellung dieser Werte keinen Einfluss", schreibt sie und meint damit die Grundsteuermessbeträge.

Bad Münstereifel hat durch gestiegene Hebesätze keine Mehreinnahmen

Worauf sie allerdings indirekt durch den Stadtrat Einfluss hat, ist der Hebesatz. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte Hebesätze errechnet und vorgeschlagen, der für Bad Münstereifel solle bei 907 Prozent liegen. Der Stadtrat einigte sich auf 900 Prozent für die Grundsteuer B, der Hebesatz für die Grundsteuer A, also für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, sank von 470 auf 355 Prozent.

Wie die Stadt nun schreibt, generiert sie durch die gestiegenen Hebesätze keine Mehreinnahmen. Vielmehr sei die Grundsteuer aufkommensneutral. Die Stadt nehme also genau so viel ein wie vor der Reform, die Grundsteuer verteilt sich nur anders. "Die stark gestiegenen Hebesätze der Grundsteuer B kompensieren vor allem die neuen Grundsteuermessbeträge", schreibt die Stadt. Diese seien im Durchschnitt gesunken. Ohne Anhebung der Hebesätze hätte die Stadt also geringere Einnahmen. "Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, ist die Stadt auf diese Einnahmen aber zwingend angewiesen."

Auf dem Land sind die Messbeträge geringer als in der Stadt

Ein Vergleich der Hebesätze mit anderen Kommunen sei mittlerweile wenig aussagekräftig, weil die Messbeträge nun viel stärker variierten. Auf dem Land seien sie niedriger als in Städten.

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Wer glaubt, dass sein Grundsteuermessbescheid falsch ist oder fehlerhafte Angaben bei der Grundsteuererklärung gemacht hat, müsse sich an das zuständige Finanzamt wenden. Sind im Grundsteuerbescheid Fehler, sei die Stadt Ansprechpartner. Die Zahlungen müssen indes weiter fristgerecht erfolgen.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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