Die Stadt Gummersbach wird ihren Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr, anders als geplant, erst im Februar in den Rat einbringen und Ende März zur Abstimmung bringen lassen.

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Das hat der Erste Beigeordnete und Kämmerer, Raoul Halding-Hoppenheit, am Donnerstagabend im Finanzausschuss erklärt.

Als Grund für diese Entscheidung nannte er die aktuelle Situation, in der noch sehr viele offene Fragen im Fluss seien. So auch die, ob Gummersbach auf Grund des zu erwartenden Defizits in die Haushaltssicherung gehen muss. Das soll geprüft werden, doch der Kämmerer sieht dieses oftmals als Damoklesschwert verstandene Instrument der kommunalen Haushaltsführung durchaus als "Chance", wie er sagte. Unklar sei aktuell auch die Höhe der Kreisumlage, die Gummersbach zu entrichten hat. Die Hebesätze für die Grundsteuer und die für die Gewerbesteuer will der Kämmerer aber noch im Dezember vom Rat beschließen lassen, um im Januar die Bescheide an die Bürger versenden und so am Ende auch wieder Geld einnehmen zu können.

SPD will auch an die Gewerbesteuer

Dass Halding-Hoppenheit aber schon in diesem Jahr die Hebesatzsatzung vom Rat beschließen lassen will, stieß in der Politik auch auf Ablehnung. Grünen-Sprecher Konrad Gerards sagte, er tue sich schwer damit, eine Hebesatzsatzung für Gewerbesteuer und die anfallenden Grundsteuern zu beschließen, ohne den Haushalt zu kennen. Für ihn wäre das "unseriös". Und Ausschussvorsitzender Axel Blüm (SPD) fände es "unseriös", wenn die Stadt ihre Finanzlücke nur über die Grundsteuer B schließen würde. Blüm will auch über eine Erhöhung der Gewerbesteuer reden. Den Vorwurf eines "unseriösen" Vorgehens ließ der Kämmerer nicht auf sich sitzen und betonte, dass sich Gummersbach bei den neuen Hebesätzen an den sogenannten "aufkommensneutralen Hebesätzen" des Landes orientiere. Das sind die Sätze, mit denen die Kommunen die Lücke schließen können, die mit der Novellierung der Grundsteuer B entstanden sind.

Diese sind in der Kreisstadt wie folgt: A 401 Prozentpunkte (bisher: 545), Grundsteuer B: 871 (675), Grundsteuer B differenziert nach Wohnen und Nicht-Wohnen: 704 (Wohnen) und 1361 (Nicht-Wohnen). Und was hat es mit den beiden Grundsteuern B auf sich? Die Kommunen haben vom Land freie Hand dahingehend bekommen, zu entscheiden, ob sie einen einheitlichen oder einen differenzierten Satz erheben. Letzterer unterscheidet dann zwischen Wohnen und den restlichen, in der Regel eine gemischte oder eine rein gewerbliche Nutzung.

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In Gummersbach gibt es bei der Grundsteuer B 18 000 Veranlagungsfälle, 15 000 davon betreffen reines Wohnen. Und vor diesem Hintergrund tendiert der Kämmerer dahin, eine differenzierte Besteuerung einzuführen mit dem Ziel, das Wohnen in Gummersbach nicht noch teurer werden zu lassen.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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